Mitfahrerparkplätze Angst in der Dunkelheit: Mitfahrerparkplätze in der VG Wittlich-Land sind unbeleuchtet

Salmtal/Mainz · Bürger beschweren sich über fehlende Beleuchtung auf den fünf Mitfahrerparkplätzen in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land.  Wie die meisten der 140 Mitfahrerparkplätze des Landes sind sie unbeleuchtet.

 Landscheid, Klausen, Hasborn, Manderscheid und Hetzerath: In der VG Wittlich-Land gibt es fünf Mitfahrerparkplätze für Pendler. Wie auf dem Platz auf Klausener Gemarkung nahe der A1 bei Salmtal brennt dort abends nirgends Licht.

Landscheid, Klausen, Hasborn, Manderscheid und Hetzerath: In der VG Wittlich-Land gibt es fünf Mitfahrerparkplätze für Pendler. Wie auf dem Platz auf Klausener Gemarkung nahe der A1 bei Salmtal brennt dort abends nirgends Licht.

Foto: Christian Moeris

„Es ist so dunkel, dass du die Hand vor Augen nicht siehst. Meine Tochter und andere junge Mitfahrerinnen leiden förmlich unter dieser pechschwarzen unerträglichen Dunkelheit.“  Was klingt wie eine Textpassage aus einem Thriller, stammt in Wirklichkeit aus einem Brief, den ein Bürger der Verbandsgemeinde Wittlich-Land an Bürgermeister Dennis Junk gesandt hat. Der Vater einer Tochter beschwert sich in seinem Schreiben darüber, dass auf den fünf Mitfahrerparkplätzen in der VG – wie in ganz Rheinland-Pfalz – etwas Entscheidendes fehle: „Die Beleuchtung.“ Darüber hinaus schildert er, wie die stockfinstere Atmosphäre auf den Mitfahrerparkplätzen  in den frühen Morgenstunden und am Abend bei manchen Bürgern Angstgefühle auslöst. „Ich habe von einer jungen Nachbarin aus meinem Wohnort gehört, dass sie morgens dort auf dem Parkplatz vor Angst eine Panikattacke erlitten hat“, schreibt der besorgte Bürger. Er bittet die Verbandsgemeindeverwaltung darum, sich der Angelegenheit anzunehmen, „damit im kommenden Herbst und Winter die Menschen einen beleuchteten Parkplatz ansteuern und  wieder verlassen.“ Er sei darüber hinaus auch von weiteren Einwohnern auf die Problematik angesprochen worden, sagt Bürgermeister Dennis Junk: „Einer fragte mich: ‚Muss denn erst etwas passieren, bevor gehandelt wird?’“ Auf einer öffentlichen Ausschusssitzung der Verbandsgemeinde, in der das Thema auf den Tisch kam, wurde allerdings deutlich, dass es nicht die Aufgabe der Verbandsgemeinde sein soll, die Parkplätze zu erleuchten, sondern die des Landes. Denn die Mitfahrerparkplätze in der VG sowie im ganzen Land sind im Eigentum des Landesbetriebs Mobilität (LBM). Junk: „Der LBM hat die Zuständigkeit für die Verkehrssicherheit. Deshalb werden wir in dieser Sache den Verkehrsminister anschreiben.“ Der TV hat den LBM sowie das Ministerium um Auskunft gebeten und gefragt, weswegen auf den Mitfahrerparkplätzen keine Laternen stehen und man dort am Abend, in der Nacht sowie am frühen Morgen in der Finsternis stehen muss.

Nicola Diehl, Pressesprecherin des Ministeriums, antwortet: „Nach der Vorgabe des Bundes ist eine Beleuchtung aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Mitfahrerparkplätzen nicht erforderlich. Mitfahrerparkplätze sind demzufolge auch ohne Beleuchtung verkehrssicher.“ Dem Buchstaben des Gesetzes nach ist der Landesbetrieb demnach nicht verpflichtet, die Plätze zu beleuchten. Zudem liege ein großer Teil der 140 Mitfahrerparkplätze des Land außerhalb von bebauten Gebieten, sagt Diehl, so dass alleine die Stromversorgung mit sehr hohen Kosten verbunden wäre.

Doch damit nicht genug. In Mainz sieht man sich nicht nur nicht zuständig, sondern spielt den Ball sogar zurück ins Feld der Verbandsgemeinde: „Sicherlich können unbeleuchtete Mitfahrerparkplätze die subjektive Sicherheit beeinträchtigen. Dies ist jedoch von der Verkehrssicherheit zu unterscheiden“, sagt Diehl. Bei der Sorge um die subjektive Sicherheit der Bürger handele es sich hingegen um eine „polizeiliche Aufgabe“, die vom Träger der „örtlichen Polizeilasten“, also in der Regel der Gemeinde, wahrzunehmen wäre. Diehl: „In nur wenigen Fällen haben denn auch die zuständigen Gemeinden Beleuchtungsanlagen an Mitfahrerparkplätzen installiert.“

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