Anträge auf Lernmittelfreiheit bis März stellen

Bernkastel-Wittlich · Inzwischen wurden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das Schuljahr 2013/14 an die Schüler ausgehändigt. Das Merkblatt, das dem Antrag beigefügt ist, enthält wichtige Hinweise auf die Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingtmüssen.


Der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Schulträger weiterführender Schulen bittet alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, diesen bis spätestens 15. März bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einzureichen.
Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen (Schulwechsler, Klassenwiederholer) angenommen werden können. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort