Anträge auf Lernmittelfreiheit bis März stellen
Bernkastel-Wittlich · Inzwischen wurden in den kreiseigenen Schulen die Anträge auf Lernmittelfreiheit zur kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern für das Schuljahr 2013/14 an die Schüler ausgehändigt. Das Merkblatt, das dem Antrag beigefügt ist, enthält wichtige Hinweise auf die Nachweise und Angaben, die Antragsteller unbedingtmüssen.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Schulträger weiterführender Schulen bittet alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, diesen bis spätestens 15. März bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, einzureichen.
Der Schulträger weist ausdrücklich darauf hin, dass nach dem 15. März eingehende Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen (Schulwechsler, Klassenwiederholer) angenommen werden können. red