Aufsichtsbehörde fordert: Kreis muss Umlage erhöhen

Bernkastel-Wittlich · Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hat den Kreis aufgefordert, die beschlossene Senkung der Kreisumlage um 0,1 Prozent wieder zurückzunehmen. Der Beschluss sei rechtswidrig, so die Behörde. Der Kreistag kommt deshalb am kommenden Montag zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Landrat Gregor Eibes sagt: "Die ADD ist übers Ziel hinausgeschossen."

Bernkastel-Wittlich. Es geht um 114 000 Euro. Eine vergleichsweise geringe Summe, wenn man bedenkt, dass der Etat des Kreises Bernkastel-Wittlich insgesamt rund 200 Millionen Euro umfasst. 114 000 Euro, das macht exakt 0,1 Prozent der Kreisumlage aus. Diese betrug im vergangenen Jahr 46,7 Prozent und in diesem Jahr 46,6 Prozent. Über 53 Millionen Euro holt sich also der Kreis zur Erfüllung seiner Aufgaben von den Verbands- und Ortsgemeinden über diese Umlage. Die geringfügige Senkung hatte der Kreistag am 14. Dezember einstimmig beschlossen. Die ADD sagt jetzt: Der Kreis muss die Umlage wieder um mindestens 0,1 Prozent erhöhen. Falls nicht, werde dies zwangsweise angeordnet. Für die Stadt Wittlich würde dies beispielsweise eine Nachzahlung von rund 21 000 Euro bedeuten, für die Stadt Traben-Trarbach 5700 Euro. Rückblick: Im September 2013 hatte der Kreistag beschlossen, die Fördermittel für den Bau integrativer Kindertagesstätten über eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Kreisumlage zu finanzieren. Es ging um 350 000 Euro im Jahr 2014 und die gleiche Summe in 2015. Der Kreistag beschloss die Erhöhung der Umlage, wohlwissend, dass er sie wieder entsprechend senken werde, sobald die Finanzierung abgeschlossen ist. Die ADD hatte den Kreishaushalt am 12. Februar 2016 genehmigt, aber die 0,1-prozentige Senkung der Umlage beanstandet. Von einer zwangsweisen Anordnung war da noch nicht die Rede. Landrat Gregor Eibes und der Finanzchef der Kreisverwaltung, Winfried Thiel, wurden in Trier bei der damaligen ADD-Präsidentin Dagmar Barzen vorstellig, um die Kreistagsentscheidung zu begründen. Die Behördenchefin sagte eine wohlwollende Prüfung zu. Doch dann die Überraschung: Am 2. Mai erlässt die ADD eine Verfügung. Die Kreisumlage müsse mindestens um den abgesenkten Satz von 0,1 Prozent wieder auf 46,7 Prozent angehoben werden. Einen entsprechenden Beschluss müsse der Kreistag bis zum 31.Mai fassen. Falls der Kreis dem nicht nachkomme, werde die ADD dies zwangsweise anordnen. Begründung: Durch die Senkung der Kreisumlage habe der Landkreis in rechtswidriger Weise auf Mittel verzichtet, die er zur Finanzierung seiner Aufgaben benötigt habe. Da der Landkreis wiederholt seine Pflicht zum Haushaltsausgleich nicht beachtet habe, bestehe "kommunalaufsichtsbehördlicher Handlungsbedarf".Landrat: Haben Wort gehalten

Landrat Gregor Eibes kann die Sicht der ADD nicht nachvollziehen. Eibes: "Mit der Anordnung, die Kreisumlage um 0,1 Umlagepunkte zu erhöhen, hat die ADD Trier eindeutig über das Ziel hinaus geschossen."Hinsichtlich der Erhöhung der Kreisumlage für den Bau integrativer Kindertagesstätten und der anschließenden Rücknahme habe ein breiter politischer Konsens im Landkreis bestanden. Mit der für 2016 vorgesehenen Absenkung der Kreisumlage habe man gegenüber der kommunalen Familie Wort gehalten. Dies gebiete die Fairness. Die ADD verkenne außerdem die positive Entwicklung des Kreishaushaltes. Dieser sei im laufenden Haushaltsjahr ausgeglichen. Lediglich die Altfehlbeträge würden derzeit noch einen formalen Haushaltsausgleich verhindern. Eibes: "Die ADD muss sich fragen lassen, ob ihre aufsichtsbehördlichen Maßnahmen rechtlich zulässig sind. Ich bin bereit, alle vorhandenen Rechtsmittel auszuschöpfen, sofern der Kreistag am kommenden Montag einen entsprechenden Beschluss fasst." Meinung

Letzter Ausweg ist die KlageDie ADD droht dem Kreis mit Zwangsmaßnahmen. Und das wegen einer marginalen Umlagensenkung von 0,1 Prozent. Es gibt wahrlich triftigere Gründe für eine Aufsichtsbehörde, eine Kommune mit einem permanent defizitären Haushalt zu maßregeln. In diesem Fall geht es letztlich auch um die Frage, inwieweit die ADD dem Kreis vorschreiben kann, wie er im Rahmen seiner kommunalen Selbstverwaltung politisch entscheiden kann. Ob der Kreistag sich das gefallen lassen wird? Der Landrat hat schon die Richtung vorgegeben. Er will sich die Anordnung nicht gefallen lassen. Möglicherweise landet der Streit vor dem Verwaltungsgericht. Falls es dazu kommt, dürften auch andere Kommunen auf das Urteil sehr gespannt sein. w.simon@volksfreund.de

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