Justiz Badegast stirbt: Schwimmmeisterin steht vor dem Amtsgericht Wittlich
Wittlich · Vor dem Amtsgericht in Wittlich muss sich ab dem heutigen Dienstag eine 51-jährige Frau wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft der Angeklagten vor, dass sie in ihrer Funktion als Schwimmmeisterin im Wittlicher Vitelliusbad den Schwimmbereich über eine Dauer von 20 Minuten nicht überwacht hat. In dieser Zeit soll ein Schwimmer aufgrund einer Vorerkrankung in eine gesundheitliche Notsituation geraten sein, so die Anklage. Die Schwimmmeisterin soll erst auf wiederholtes Gestikulieren eines anderen Schwimmers reagiert und den reglosen Geschädigten geborgen haben, jedoch Wiederbelebungsmaßnahmen unterlassen haben. Der Geschädigte ist später gestorben.
() Vor dem Amtsgericht in Wittlich muss sich ab dem heutigen Dienstag eine 51-jährige Frau wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft der Angeklagten vor, dass sie in ihrer Funktion als Schwimmmeisterin im Wittlicher Vitelliusbad den Schwimmbereich über eine Dauer von 20 Minuten nicht überwacht hat. In dieser Zeit soll ein Schwimmer aufgrund einer Vorerkrankung in eine gesundheitliche Notsituation geraten sein, so die Anklage. Die Schwimmmeisterin soll erst auf wiederholtes Gestikulieren eines anderen Schwimmers reagiert und den reglosen Geschädigten geborgen haben, jedoch Wiederbelebungsmaßnahmen unterlassen haben. Der Geschädigte ist später gestorben.
Der Prozess am Amtsgericht Wittlich beginnt heute um 9 Uhr in Saal I.