natur Hohe Strafen bei Heckenschnitt

Bernkastel-Wittlich · Hölzer dürfen ab März nur unter bestimmten Bedingungen gestutzt werden.

() Das Thema Hecken- und Gehölzschnitt wirft für viele Gartenbesitzer Fragen auf, da die Natur von März bis September unter besonderem Schutz steht. Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen, zu beseitigen oder abzubrennen.

Diese zeitliche Einschränkung gilt nicht für Bäume in Wäldern, auf Kurzumtriebs-Plantagen oder in gärtnerisch genutzten Flächen. Für oben genannte Gewächse sind innerhalb dieser Zeit allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanze oder zu deren Gesunderhaltung zulässig. Eine weitere Ausnahme von diesem Verbot bilden Schnitte zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Dennoch ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass der Artenschutz beachtet wird. Vor Beginn der Arbeiten sind die Hecken und Gebüsche gründlich daraufhin zu untersuchen, ob sich darin Nester, Vogelbrut, Fledermaushöhlen oder sonstige Lebensstätten geschützter Tiere befinden. Unter Umständen müssen die Schnittarbeiten auf die Zeit nach der Vegetationsperiode verschoben werden.

Bei Naturdenkmalen liegt die Verkehrssicherungspflicht beim jeweiligen Eigentümer. Hier ist für das Fällen oder Zurückschneiden immer eine Abstimmung und eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erforderlich.

Ausnahmen von den Verboten kann die Untere Naturschutzbehörde nur in begründeten Ausnahmefällen zulassen. Verstöße gegen die genannten Bestimmungen können mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Mehr Informationen finden Interessierte auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.bernkastel-wittlich.de unter dem Stichwort Gehölzschnitt. Bei Rückfragen steht Desiree Berg, Telefon 06571/14-2466, E-Mail: Desiree.Berg@Bernkastel-Wittlich.de  zur Verfügung.

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