Balkonabsturz in Partynacht: Architekt kommt vor Gericht

Wittlich · Einen Schutzengel hatten fünf junge Männer, als im Januar 2013 ein Holzbalkon einkrachte, auf dem sie standen. Vier von ihnen wurden leicht verletzt. Der Architekt, der den Balkon prüfen und reparieren sollte, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

Wittlich. Schreck in einer Partynacht: Bei einer privaten Geburtstagsfeier im Januar 2013, gehen fünf Männer kurz vor ein Uhr zum Rauchen auf den Balkon im zweiten Obergeschoss. Die morsche Holzkonstruktion gibt unter ihrem Gewicht nach. Sie brechen durch den Boden. Zum Glück landen sie eine Etage tiefer und nicht auf dem Betonsockel im Erdgeschoss. Die Männer im Alter von 20 bis 25 Jahren können alle noch über eine Leiter nach unten klettern. Sie sind geschockt.
Vier von ihnen sind leicht verletzt und müssen im Krankenhaus ambulant versorgt werden. Die Freiwillige Feuerwehr baut die morsche Konstruktion am Haus nahe des Friedhofs Burgstraße noch in der Nacht zum Teil ab (der TV berichtete).
Teile des Trägers werden zur Polizeiinspektion gebracht, damit ein Sachverständiger sie untersuchen kann. Jetzt hat der nächtliche Vorfall ein Nachspiel vor Gericht.
Ein Wittlicher Architekt wird von der Staatsanwaltschaft Trier wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Dem 66-Jährigen wird vorgeworfen, zwar mit der Prüfung und gegebenenfalls auch Reparatur des Balkons beauftragt gewesen zu sein. Jedoch habe er die fachgerechte Reparatur unterlassen und damit dazu beigetragen, dass er im Januar abbrach.
Die Hauptverhandlung ist am Montag, 29. September, 9.30 Uhr im Amtsgericht Wittlich. sos

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