Bedürftige zahlen weniger für die Ganztagsschule

Bedürftige Familien können rückwirkend zum 1. September eine Beitragsermäßigung für die Nachmittagsbetreuung in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land beantragen.

Wittlich. (mai) Regulär kostet die Nachmittagsbetreuung, die in den Grundschulen von Wittlich-Land angeboten wird, monatlich 20 Euro, wenn sie bis 14 Uhr wahrgenommen wird, und 40 Euro bei einer Betreuung bis 16 Uhr.

Da es laut Bürgermeister Christoph Holkenbrink Fälle gab, bei denen Eltern das Problem hatten, diese Betreuung zu zahlen, hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, eine Beitragsermäßigung einzuführen.

Sie soll rückwirkend ab dem 1. September von bedürftigen Familien beantragt werden können. Als bedürftig gelten Empfänger von Arbeitslosengeld II und Hartz IV, Menschen, die auf Zeit erwerbslos oder länger als sechs Monate krank sind und Menschen, die von der Grundsicherung leben. Die Satzung ist jedoch so formuliert, dass nicht allein diese Gruppierungen eine Ermäßigung beantragen können, sondern auch andere Menschen in einer Notlage. Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde entscheidet in jedem Einzelfall über die Ermäßigung.

Die Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen ist ein unterrichtsergänzendes Angebot. Es wird eingerichtet ab mindestens acht Teilnehmern.

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