Cannabis Cannabispatient jagt den Jagdschein: Oberverwaltungsgericht im Blick

Salmtal/Trier · Geht es jetzt in die nächste Instanz? Nach dem zweiten Verhandlungstag am Verwaltungsgericht Trier trüben sich die Erfolgsaussichten für Peter Jakobs aus Salmtal.

   Peter Jakobs nimmt Cannabis gegen seine Schmerzen, will aber trotzdem den Jagdschein bekommen. Der Kreis verwehrt ihm diesen.

  Peter Jakobs nimmt Cannabis gegen seine Schmerzen, will aber trotzdem den Jagdschein bekommen. Der Kreis verwehrt ihm diesen.

Foto: klaus kimmling

Tritt bei Cannabispatienten im Gegensatz zu Gelegenheitskiffern ein Gewöhnungseffekt ein? Nimmt die kognitive Leistungsfähigkeit durch die Einnahme von Cannabis-Medikamenten derart ab, dass ein jederzeit sicherer Umgang mit Waffen und Munition nicht mehr garantiert werden kann?

Diese Fragen sollten bei der Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht Trier, bei der ein 53-jähriger Cannabis-Patient den Landkreis Bernkastel-Wittlich auf die Ausstellung eines Jagdscheins verklagt, geklärt werden. Doch der letzte Verhandlungstag am Verwaltungsgericht Trier hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet – dennoch will das Gericht nun ein Urteil fällen.

Widersprüche „Der körperliche Befund passt nicht zur verabreichten Dosis“, sagte Professor Dr. Stefan Biedert, Neurologe und Facharzt für Psychiatrie. Biedert wurde in dem Verfahren als weiterer Sachverständiger um die Erstellung eines Gutachtens gebeten. Zuvor hatte der Trierer Psychologe Richard Tank dem an einer rheumatischen Erkrankung leidenden 53-Jährigen in einem Gutachten die volle Leistungs- und Reaktionsfähigkeit bescheinigt – trotz seiner Cannabismedikation. Dieses Gutachten fand das Gericht jedoch nicht hinreichend belastbar. Ob Biederts Gutachten, das der 66-jährige Mediziner gestern am zweiten Verhandlungstag erläuterte, den Ansprüchen des Gerichts gerecht wird, darauf darf man gespannt sein. Das Urteil wird, wie am Verwaltungsgericht üblich, in Kürze schriftlich zugestellt.

Der Sachverständige Biedert erklärte am Verwaltungsgericht: Jakobs habe am Untersuchungstag zwar leichte psychomotorische Antriebssteigerungen gezeigt, ansonsten habe er bei dem 53-Jährigen, der täglich fünfmal Cannabis einnehme, jedoch keine körperlichen oder psychischen Auffälligkeiten feststellen können. „Dabei ist seine Medikation astronomisch hoch“, sagte Biedert.

„Kann also sein, was für viele nicht sein darf“, wie Jakobs selbst es ausdrückte: Beeinträchtigt ihn die Einnahme des  cannabishaltigen Medikaments vielleicht kaum?

Biedert hatte da eine andere Theorie: „Ich habe den Verdacht, dass der Kläger am Untersuchungstag das verordnete Präparat gar nicht eingenommen hat.“ Jakobs hielt das für eine „unkorrekte Unterstellung“. Biedert aber meinte, das Cannabis-Medikament führe normalerweise zu einer Erweiterung der Pupillen. Eine solche habe er bei Jakobs am Untersuchungstag nicht feststellen können, was auch für den gestrigen Verhandlungstag zutraf. Denn Jakobs, der Biederts Aussagen als unrechtmäßige Unterstellung auffasste, bot dem Neurologen im Gerichtssaal erneut an, seine Pupillen in Augenschein zu nehmen. „Sie sind wieder sehr eng“, sagte Biedert nach einem kurzen Blick in Jakobs Augen. Jakobs Anwalt Winfried Schabio fragte Biedert, warum er denn keine Blutprobe genommen habe, um den Wirkstoffgehalt in Jakobs’ Blut zu bestimmen. Biedert: „Auch dann hätte ich nicht sicher sein können, ob er sein Medikament vorher eingenommen hat. Solch eine Untersuchung kann nur in der Rechtsmedizin vorgenommen werden.“
Doch das Gericht könnte, was für den Kläger alles andere als positiv wäre, sein Urteil auch auf andere Passagen aus Biederts Gutachten stützen. Dabei geht es um medizinisch-mathematische Berechnungen rein theoretischer Natur: „Denn die Auswirkungen lassen sich berechnen“, sagte Biedert.

„Die Dosis des Klägers ist astronomisch“ und sei weit aus höher als der Wert, nach dem es in seiner zugrundegelegten Fachliteratur zu psychischen Auffälligkeiten komme. „Auffälligkeiten treten bei jedem auf. Da gibt es keine Ausnahmen und auch keinen Gewöhnungseffekt.“ Da Jakobs täglich fünf Dosen Cannabis einnehme und der THC-Spiegel im Blut schwanke, könne er zudem kein konstantes psychisches Zustandsbild erreichen, urteilte der Sachverständige.

Verfahren Uwe Goergen, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Trier, erklärte, er halte Biederts Gutachten für „nachvollziehbar“. Da das Waffenrecht sehr restriktiv sei, wie Goergen sagte, und man für einen Waffenschein permanent fähig sein müsse, mit Waffen und Munition vorsichtig und sachgemäß umzugehen, sei das Gutachten für den Kläger nicht positiv zu sehen. Das Verwaltungsgericht München habe in einem ähnlich gelagerten Fall die Ausstellung eines Jagdscheins untersagt. Gleiches Schicksal könnte auch Jakobs ereilen. Das Urteil soll in den nächsten Wochen schriftlich zugestellt werden. Der 53-Jährige, der gerne mit seiner Familie auf die Jagd gehen möchte, will aber in diesem Fall, wie er sagte, die Flinte nicht ins Korn werfen, sondern Berufung einlegen und den Fall vor die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, bringen.

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