Das blutige Ende einer unglücklichen Ehe: Gericht verurteilt Wittlicher nach Messerattacke zu vier Jahren Haft

Wittlich/Trier · Mit einem emotionalen Schlusswort hat ein 28-Jähriger aus Wittlich-Wengerohr seine Frau um Verzeihung angefleht. Er muss für vier Jahre ins Gefängnis, weil er ihr nach einem Streit im Affekt die Kehle durchgeschnitten hat.

Nur weil er unmittelbar nach der blutigen Tat am Abend des 5. März den ersten Notruf absetzte und seine Frau dadurch knapp überlebte, muss ein 28-jähriger Mann aus Wittlich nicht länger als vier Jahre ins Gefängnis. Die Große Strafkammer am Landgericht Trier unter Vorsitz von Richterin Petra Schmitz sieht es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau im Streit im Affekt zunächst bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihr danach mit einem Brotmesser eine 20 Zentimeter lange und vier Zentimeter tiefe Schnittwunde am Hals zugefügt hat. Ohne schnelle Hilfe und Notoperation wäre sie verblutet.

Das Gericht - mit seinem Urteil folgte es dem Plädoyer von Staatsanwalt Volker Blindert - sprach dem bislang unbescholtenen Mann eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Ein Gutachter hatte die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des 28-Jährigen zur Tatzeit festgestellt. Deshalb wurde beim Strafmaß auch nicht bewertet, dass die beiden kleinen Kinder des erst seit einem Jahr verheirateten Paares bei der Tat anwesend waren. Die zwei Jungen, ein Dreijähriger stammt aus einer vorherigen Beziehung der Frau, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftrat, leben nun bei Pflegeeltern.Immer wieder Streit

Vorsitzende Richterin Petra Schmitz spricht in ihrer Urteilsbegründung von einem "fast klassischen Fall von Affekttat". Sie war das Ende einer kurzen Ehe, die von Streit um die Kinderbetreuung, um Geld und Freizeit geprägt war. Das wird aus den Aussagen der Zeugen klar, die in den drei Prozesstagen zu Wort kommen. Auf der einen Seite: der Angeklagte, ein strafrechtlich unbescholtener und gewissenhafter Mann, der sich nichts sehnlicher wünscht als eine harmonische Familie. Er nimmt sich sogar Elternzeit, um seinem Stiefsohn den besseren Einstieg in den Kindergarten zu ermöglichen.

Auf der anderen Seite eine Frau, die schon eine Ehe hinter sich hat und offenbar nicht dem Ideal ihres Ehemanns für eine fürsorgliche Mutter entspricht. Richterin Schmitz spricht ihr, die das Prozessgeschehen als Nebenklägerin verfolgt, eine "Persönlichkeitsakzentuierung" zu. Sie befand sich mehrfach in psychologischer Behandlung.

Dass die junge Frau, die noch an den Folgen der Tat leidet, eine überaus schwierige Persönlichkeit ist, glaubt Verteidiger Ralph Schira. "In dieser Ehe ist etwas granatenmäßig schief gelaufen, dass es zu dieser Tat gekommen ist." Seinem Vorschlag, es bei einem Strafmaß von zwei Jahren zu belassen, folgte das Gericht wegen der Schwere der Tat nicht.
Es war auch nicht strafmindernd, dass sich der Mann nach der Messerattacke das Leben nehmen wollte, indem er sich von einer Autobahnbrücke stürzt. Zeugen hinderten ihn daran.

Täter und Opfer werden noch lange mit den Folgen der Tat leben müssen. Unter Weinkrämpfen bat der 28-Jährige seine Frau um Verzeihung. Er wird auf eine Revision verzichten.

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