Der Kreuzwingert ist Favorit der Gemeinde

Klausen · Nur noch eine Baustelle hat die Gemeinde Klausen im Neubaugebiet Neuwies. Deshalb beschäftigte sich der Gemeinderat mit Standorten für ein Neubaugebiet. Die Wahl ist auf den Kreuzwingert gefallen. Die ersten Häuser könnten 2015 gebaut werden.

 Neue Adresse: Im Kreuzwingert könnten 39 neue Häuser entstehen. TV-Foto: Christina Bents

Neue Adresse: Im Kreuzwingert könnten 39 neue Häuser entstehen. TV-Foto: Christina Bents

Klausen. Die Gemeinde Klausen ist eine der wenigen Orte in der VG Wittlich-Land mit der besonderen Funktion "Wohnen". Deshalb legt der Gemeinderat Klausen Wert darauf, Baustellen zur Verfügung stellen zu können. In der Neuwies, dem letzten erschlossenen Baugebiet, ist das auf absehbare Zeit nicht mehr möglich. Es gibt noch eine gemeindeeigene Baustelle, aber dort ist ein Sondergebiet, in dem nur Gewerbe zulässig ist.
Private Baustellen gibt es noch 22, die aber kaum zum Verkauf zur Verfügung stehen. Und eine Nachfrage ist da, wie Ortsbürgermeister Alois Meyer und der Bauamtsleiter der VG Anton Haup-rich erklären. Um diese zu befriedigen, hat der Gemeinderat von einem Planungsbüro verschiedene Bereiche auf Wohnbebauung prüfen lassen. Der Kreuzwingert wird dabei favorisiert, da es dort bereits eine Straße gibt, und der Kanal schon liegt, denn ein kleiner Teil des Kreuzwingert ist schon seit vielen Jahren bebaut. Ein weiterer Grund für die Entscheidung für das 3,9 Hektar große Gebiet ist der Lückenschluss zwischen dem Ortteil Krames und dem Ortskern von Klausen.
Informationen für Eigentümer


Für die ersten der möglichen 39 Häuser könnte im Frühjahr 2015 Baubeginn sein. Doch soweit ist es noch nicht, denn die Gemeinde will erst im Besitz des Lands sein, bevor die Erschließung beginnt.
Das heißt: Die 13 Eigentümer müssen erst ihre Grundstücke an die Gemeinde verkaufen, sonst wird das Baugebiet nicht entstehen.
Deshalb ist der nächste Schritt eine Eigentümerversammlung, in der die Gemeinde ihre Pläne vorstellt und sich die Eigentümer über Preise und Vorkaufsrechte informieren können. Chb

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