Diebstahl von 100 Gemälden aus Eisenschmitter Jagdschloss: Verfahren wird eingestellt

Wittlich · Um rund 100 gestohlene Bilder aus einem Schloss bei Eisenschmitt geht es bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Wittlich. Doch das Verfahren gegen die beiden Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen wird eingestellt, da die gestohlenen Bilder fast wertlos seien. Mit dem Diebstahl wollte einer der Angeklagtem einem Freund zu seinem Erbe zu verhelfen.

Zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen müssen sich vor dem Amtsgericht in Wittlich wegen schwerwiegenden Diebstahls verantworten.


Die Anklage: Die beiden Männer im Alter von 62 und 68 Jahren wird vorgeworfen, im Januar 2012 in das alte Jagdschloss Bergfeld in Eisenschmitt eingedrungen zu sein und dort rund 100 Gemälde entwendet zu haben.


Die Tat: Die beiden Angeklagten sind nach übereinstimmender Aussage mit einem geliehenen Transporter zu dem versteckt im Wald gelegenen Gebäude gefahren sein, nachdem sie dies vorher bereits ausgekundschaftet hatten.

Zunächst seien sie zu Fuß auf das Gelände gelangt und durch ein halb geöffnetes Fenster ins Haus gestiegen. Später habe man das Tor des Anwesens geknackt und den Transporter auf das Gelände geholt, um die Bilder zu verladen.
Die Angeklagten: Der 68-Jährige ist Rentner und lebt in Neuss. Er war auch nach eigenen Aussagen die treibende Kraft bei dem Einbruch.

Der 62-jährige lebt in Bochum und arbeitet als Haustechniker. Er verbüßte zwischen der Tat in Eisenschmitt vor vier Jahren und dem aktuellen Prozess eine andere Haftstrafe, zu der er 2012 verurteilt worden war.

Die Beute: Gestohlen wurden bei dem Einbruch rund 100 Bilder. Diese seien zunächst in seinen ehemaligen Betrieb in Belgien untergestellt worden, um sie dann zu verkaufen, sagt der 68-jährige aus.

Nachdem verschiedene potenzielle Kunden abgewunken hatten, sei ihm klar geworden: "Das ist alles Müll." Es sei ihm dann doch noch gelungen, die Gemälde für 2500 Euro an einen Antiquitätenhändler aus Düsseldorf zu verkaufen. Dieser ist auch als Zeuge vor Gericht und sagt aus, dass er nur zwischen zehn und 15 Bilder verkaufen konnte, und dafür 400 Euro bekommen habe: "Ein Verlust".

Das Motiv: Wie der 68-Jährige sagt, habe er die Gemälde für einen Freund stehlen wollen. Dieser sei ein guter Bekannter des früheren Schlossbesitzers gewesen und habe von diesem die Bilder als Erbe in Aussicht gestellt bekommen.

Als der Eigentümer starb, habe die Witwe die Herausgabe jedoch verweigert. Daraufhin, so die Aussage des 68-Jährigen, habe er den Entschluss gefasst, die Bilder zu entwenden und sie dem mittlerweile schwer kranken und mittellosen Freund zukommen zu lassen. Dieser habe von der Tat nichts gewusst und sei entsetzt darüber gewesen.

Diese Vorgeschichte sei dem zweiten Angeklagten vor der Tat nicht bekannt gewesen, gibt dieser zu Protokoll.

Das Urteil: Richterin Silke Köhler stellt nach Rücksprache mit der Staatsanwältin und den beiden Rechtsanwälten das Verfahren gegen beide Männer ein, da der Wert der Beute deutlich niedriger eingeschätzt wird als zunächst angenommen.

Bei dem 62-Jährigen wird zudem die andere bereits verbüßte Haftstrafe mit eingerechnet. Der 68-Jährige muss innerhalb eines halben Jahres 2000 Euro an die heutigen Besitzer des Schlosses zahlen.

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