Wittlich Mutmaßlicher Einbrecher in Wittlich hat eine Vorliebe für Schnaps und Wurst

Wittlich · Ein 50-Jähriger soll in sieben Firmen und Wohnungen eingebrochen sein: Sein Verteidiger hofft aufgrund der Sucht seines Mandanten auf eine Bewährungsstrafe.

 Der mutmaßliche Einbrecher soll in Wittlich in fünf von sieben angeklagten Fällen Erfolg gehabt haben. Zweimal blieb es beim Versuch.

Der mutmaßliche Einbrecher soll in Wittlich in fünf von sieben angeklagten Fällen Erfolg gehabt haben. Zweimal blieb es beim Versuch.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Einbruchdiebstahl in sieben Fällen, in zweien davon als Versuch: Dafür muss sich seit gestern ein 50-jähriger Wittlicher vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Wittlich verantworten. Er soll in Wittlich im Zeitraum zwischen Januar 2016 und Januar 2017 in mehrere Firmen eingestiegen sein und auch versucht haben, in ein Einfamilienhaus einzubrechen. Beim Prozessauftakt am Dienstag wurden acht Zeugen vernommen, darunter Polizeibeamte, geschädigte Unternehmer sowie Zeugen, die den 50-Jährigen bei seinen nächtlichen Beutezügen durchs Stadtgebiet gesehen haben wollen.

Anklage Den größten Schaden hat laut Anklageschrift ein Wittlicher Metzger zu beklagen, zu dessen Geschäftsräumen sich der Angeklagte im April 2016 durch das Aufhebeln eines Fensters Zutritt verschafft haben soll. Dort soll er nicht nur 7300 Euro Bargeld aus der Kasse erbeutet, sondern auch 15 Kilo Rinderfilet sowie weitere Wurstwaren im Wert von mehr als 600 Euro eingesteckt haben. Wie Stefan Ehses, Vorsitzender Richter am Schöffengericht, aus der Anklage verlas, soll der Einbrecher auf dem Heimweg seine Wurstreste großflächig auf der Straße verstreut haben.

Einen ebenso kuriosen Einbruch soll der 50-Jährige im Oktober 2016 begangen haben, als er laut Anklage über das Dach in ein Wittlicher Warenhaus eindrang und dabei einige Meter in die Tiefe stürzte, bevor er auf einem Stapel Glühbirnen auf dem Boden der Lagerhalle landete. „Der Stapel Glühbirnen war danach Schrott“, sagte der Geschäftsführer des geschädigten Unternehmens, der als Zeuge aussagte und sich fragte, „wie der Einbrecher diesen Sturz vom Dach überhaupt unbeschadet überstanden haben kann“.

Nach dem Sturz auf die Warenpalette soll er jedenfalls noch so fit gewesen sein, dass er 3100 Euro Bargeld sowie hochwertige Küchenmesser und Modellautos im wert von 4000 Euro entwendet haben soll. Bei einem mutmaßlichen Einbruch in eine Wittlicher Shisha-Bar im Oktober 2016 habe sich der Einbrecher bei der Tat noch einen eingeschenkt, wie der Inhaber vor Gericht aussagte. „Am nächsten Morgen habe ich ein Glas im Flur gefunden. Der Einbrecher hatte sich am Jägermeister bedient.“ Dazu soll er dort 144 Euro aus dem Zigarettenautomaten gestohlen haben. Neben weiteren Einbrüchen in eine Metzgerei und in eine Wittlicher Kneipe mit Schadenssummen von 600 und 40 Euro soll er im Januar 2016 zudem in Wittlich versucht haben, in ein Einfamilienhaus einzubrechen. Ein Nachbar, der den Einbrecher bei dem Versuch, die Kellertür mit Hammer und Meißel zu öffnen, gehört haben will und deshalb mit einer Taschenlampe auf das Nachbargrundstück leuchtete, soll ihn dadurch in die Flucht geschlagen haben. Die Polizei griff den Tatverdächtigen jedoch nur kurze Zeit später in der Stadt auf und fragte ihn, ob er mit einem Einbruch im Stadtgebiet etwas zu tun gehabt hätte. „Er sagte uns, dass er sich in der Nacht gar nicht in der Friedrichstraße, wo der der Einbruchsversuch stattgefunden hatte, aufgehalten habe“, erklärte eine Polizistin auf der Zeugenbank. „Dabei hatten wir ihm vorher gar nicht verraten, wo der Einbruch stattgefunden hatte, weshalb er das eigentlich gar nicht wissen konnte. Deshalb musste ich damals bei der Befragung sehr grinsen“, sagte die Beamtin. Bei einem weiteren Einbruchversuch in eine Lagerhalle, so schilderte es eine Zeugin, habe der Angeklagte nach kurzer Zeit aufgegeben, ein Fenster aufzuhebeln und sei dann am Tatort fünf Minuten lang die Straße „rauf und runter spaziert“.

Sucht Das teils merkwürdige Verhalten, das der Angeklagte an den Tatorten gezeigt haben soll, lässt sich möglicherweise mit Alkoholabhängigkeit erklären. Denn wie sein Verteidiger Jan Salfer erklärt, sei der 50-Jährige aufgrund seiner ehemaligen Suchtproblematik zum Zeitpunkt der angeklagten Taten schuldunfähig gewesen. Dazu wird die Psychiaterin Sylvia Leupold beim nächsten Verhandlungstermin am Donnerstag, 8. März,  ihr Gutachten vorlegen. Der Angeklagte erklärte, dass der Alkohol ihn in dieser Zeit wieder „voll im Griff“ gehabt habe. Dazu habe er Amphetamine, Cannabis und verschiedene Medikamente zur „Beruhigung und Dämpfung“ konsumiert. „Ich kann mich an die mir vorgeworfenen Taten gar nicht erinnern.“ Beim nächsten Termin werden die Plädoyers gehalten. Ein  Urteil wird erwartet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort