Gericht erteilt Bürgern im Abwasserstreit eine Abfuhr

Großlittger haben vor dem obersten deutschen Gericht eine Schlappe im Streit mit der Verbandsgemeindeverwaltung Manderscheid erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die angestrebte Revision eines Urteil zu Beiträgen für Abwasserleitungen zurückgewiesen.

Großlittgen. (mai) Mehrere Jahre lang wird in Großlittgen bereits um Beiträge für Leitungen gestritten. Beim Thema Wasserleitungen für die Gartenstraße war die Sache bereits entschieden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte in letzter Instanz gewonnen.

Nun hat das oberste deutsche Gericht, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, auch einen Beschluss in Sachen Kanäle gefasst: Wieder hat die Verwaltung Recht bekommen.

In einem Musterprozess, den ein Großlittger stellvertretend für elf Betroffene aus der Gartenstraße geführt hat, hat das Gericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Urteils vom Oberverwaltungsgericht (OVG) abgelehnt.

Alois Debald, Sprecher der Kläger, ist empört. "Wir fühlen uns falsch behandelt", sagt er. Für Bürgermeister Wolfgang Schmitz hingegen bringt das Vorgehen seiner Verwaltung Beitragsgerechtigkeit. Auch alle anderen Großlittger hätten Beiträge für die erstmalige Herstellung gezahlt, so Schmitz.

Bürger müssen Kosten übernehmen



Bei dem Verfahren ging es um die Frage, ob es sich bei der Erneuerung der Leitungen um eine "nochmalige erste Herstellung" handelt, das heißt, ob erstmals die passenden Leitungen nach einem Provisorium verlegt wurden. Dafür müssen die betroffenen Bürger die Kosten mit ihren Beiträgen übernehmen.

Debald kritisiert den Tatbestand der "nochmaligen ersten Herstellung". Das habe es früher nicht gegeben, sagt er und mokiert sich allein über den Begriff. Er moniert ebenfalls, dass die voll funktionierenden Leitungen, die jahrzehntelang vor der Erneuerung genutzt wurden, von der Verwaltung als Provisorium bezeichnet und als solches auch vom Gericht anerkannt wurden.

Ähnlicher Fall in Niederscheidweiler



Ein ähnlich gelagerter Streit wie in Großlittgen läuft derzeit in Niederscheidweiler. Auch dort haben Bürger in Sachen Abwasser Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eines OVG-Urteils eingelegt. Die Kläger von Niederscheidweiler und Großlittgen wollten an einem Strang ziehen und sich die Ähnlichkeit der Fälle zunutze machen. Zumindest in Großlittgen hat dies wohl nichts genutzt.

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