Gericht stoppt Bau eines Windrades

Sefferweich/Bitburg · Hat sich die Verwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bei der Genehmigung eines Windrades über geltendes Recht hinweggesetzt? Ja, sagt das Verwaltungsgericht Trier. Der Richter hält die Einwände der Deutschen Flugsicherung, die durch das Windrad die Funktion des Drehfunkfeuers bei Nattenheim beeinträchtigt sieht, für berechtigt.

Das Drehfunkfeuer dient der zivilen und militärischen Luftraumüberwachung und wird von der Deutschen Flugsicherung (DFS) betrieben. Die DFS ist der Auffassung, dass das geplante Windrad die Überwachung des Flugverkehrs stören könnte. Zunächst folgte die Kreisverwaltung den Bedenken der Flugsicherung und lehnte den Bau des Windrades ab. Die Behördenvertreter änderten allerdings ihre Meinung nach einem Gutachten, das die Undenklichkeit der Anlage belegen sollte, und lenkten ein. Das rief das Bundesamt für Flugsicherung auf den Plan. Es klagte gegen die Entscheidung des Eifelkreises vor dem Verwaltungsgericht Trier. Das Urteil, aus dem das Bundesamt für Flugsicherung als Sieger hervorgeht, wurde am Mittwoch zugestellt. cmo

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