Gerichtsverfahren Verfahren gegen Chefarzt ohne Urteil eingestellt

Wittlich · Mehr als zehn Jahre nach seinen Taten ist das Verfahren um einen Arzt zu einem Ende gekommen – allerdings ohne Urteil.

Gerichtsverfahren Arzt Veruntreuung Betrug 2019
Foto: Friedemann Vetter

Ein ehemaliger Chefarzt eines Krankenhauses in der Region soll Überweisungen falsch abgerechnet und als gesetzlicher Betreuer unter anderem Geld veruntreut haben.

Die Anklage Ein 74-jähriger Arzt aus Wittlich musste sich bei der Hauptverhandlung am gestrigen Mittwoch vor Richterin Silke Köhler am Amtsgericht Wittlich wegen Betrugs in acht Fällen sowie Untreue in drei Fällen verantworten. Zwischen Oktober 2008 und August 2010 soll der Angeklagte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Überweisungsscheine falsch abgerechnet haben. Dadurch soll die KV einen Schaden von 21 000 Euro erlitten haben.

Außerdem soll er zwischen Juni 2009 und August 2010 als gesetzlicher Betreuer einer an Demenz erkrankten Frau Bargeld in Höhe von 9500 Euro sowie den Erlös aus dem Verkauf eines Sportboots veruntreut haben. Der 74-Jährige beruft sich zudem darauf, dass die Betreute ihm ihr Auto geschenkt habe.

Abrechnung Angeklagt ist ein ehemaliger Chefarzt der Gefäßchirurgie aus einem Krankenhaus in der Region. Konkret geht es darum, dass der Arzt Überweisungsscheine bei der KV abgerechnet habe, die entweder von Ärzten ausgestellt wurden, die keine Ermächtigung zur Überweisung hatten, oder die nicht den Zusatz „Phlebologie“, also Gefäßchirurgie, enthielten. Laut Verteidiger Dr. Thomas Roggenfelder habe der Angeklagte zwischen 500 und 600 Überweisungsscheine pro Quartal bekommen. Arzthelferinnen oder Krankenschwestern sollen diese in einen Ordner im Sekretariat abgelegt haben.

„Wenn eine Überweisung nicht stimmt, muss die Arzthelferin das dem Patienten sagen“, sagt der Angeklagte. Die Abrechnungen habe immer eine Arzthelferin gemacht, er habe nur unterschrieben. „Die Abrechnungen zu überprüfen würde mich eine Woche kosten“, sagt der Angeklagte.  Den Schaden, der der KV entstanden ist, habe er auch schon als Auflage aus einem anderen Verfahren gezahlt, sagt der Gefäßchirurg.

Betreuung Als gesetzlicher Betreuer soll der Angeklagte wöchentlich 150 Euro vom Konto der dementen Frau, die inzwischen verstorben ist, abgehoben haben. Das habe er ihr zum Einkaufen gegeben, sagt der Arzt aus. Von den 1000 Euro aus dem Bootsverkauf habe er rund 850 Euro auf das Konto der Betreuten überwiesen, den Rest habe er für Aufwand und Benzinkosten behalten. Das nimmt Richterin Köhler so hin. Der Angeklagte verweist außerdem darauf, dass er schon 1991 im Testament der Frau als Erbe eingesetzt wurde. „Dann haben Sie das Geld sowieso geerbt“, stellt Richterin Köhler fest. Anwalt Roggenfelder fügt hinzu, dass das Amtsgericht Daun die Schenkungsurkunde des Autos anerkannt hat.

Das Urteil In Einigung mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung beendet Richterin Köhler das Verfahren ohne Urteil gegen Zahlung einer Geldauflage von 1000 Euro. Sie begründet den Beschluss damit, „dass die Sache nach zehn Jahren ihr Bewenden hat und der Angeklagte die meisten Auflagen aus anderen Verfahren gezahlt hat.“

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