Glücksspiel Bannmeile macht Spielhallen den Garaus

Wittlich/Bernkastel-Kues/Morbach · Die verschärfte Gesetzgebung des Landes wird voraussichtlich für drei der 14 Spielcasinos im Kreis Bernkastel-Wittlich ab 2021 das Aus bedeuten. Vor allem in der Stadt Wittlich könnte das zu Einbußen bei den Steuereinnahmen führen.

 Ihnen droht über kurz oder lang das Aus: die Wittlicher Spielhallen in Neustraße,  (links), in der Schloßstraße  (rechts oben) und in der Feldstraße.

Ihnen droht über kurz oder lang das Aus: die Wittlicher Spielhallen in Neustraße,  (links), in der Schloßstraße  (rechts oben) und in der Feldstraße.

Foto: Klaus Kimmling

Ein älterer Mann schiebt einen Zwanziger in den Schlitz. Der Automat surrt und frisst den Schein. Wenn der Mann mit der Schirmmütze den Startknopf drückt, drehen sich fünf sogenannte Walzen mit Buchstaben und Symbolen. Jede neue Runde kostet ein paar Cent. Wenn aber mehrere Zeichen eine Linie bilden, steigt die Punktzahl im Geldspeicher wieder. Viel übrig ist dort nach etwa zehn Minuten nicht mehr. Alle paar Sekunden drückt der Mann auf die Taste. Hin und wieder nippt er an seiner Cola, während aus 20 Euro erst zwölf werden, dann sechs, dann Null. Er geht wieder.

Gegen Mittag ist nicht viel los in dem Kasino in der Wittlicher Innenstadt. Minderjährige sieht man keine. Auf einem Schild an der Wand steht ja auch, dass hier niemand unter 21 Zutritt hat. Die Vorschrift ist härter als das Jugendschutzgesetz: Dieses erlaubt 18-Jährigen das Glücksspiel. Aber wird das Alter der Spieler überhaupt überprüft?

 Spielstube Schlossstrasse Wittlich Foto: Klaus Kimmling

Spielstube Schlossstrasse Wittlich Foto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling/klaus kimmling

In den allermeisten Spielhallen schon: Oft kann man beim Reinkommen nicht sofort zu den Automaten, sondern wird erst nach Ausweiskontrolle durchgelassen. Dem Gesetzgeber reichen Alterskontrollen aber nicht mehr. Rheinland-Pfalz will die Jugend vor dem Glücksspiel schützen (der TV berichtet in dieser Ausgabe). Ab Juli 2021 dürfen daher keine Spielhallen mehr betrieben werden, die sich zu nah an einer Jugendeinrichtung befinden. Ein Kasino, das nicht weiter als 500 Meter von einer Schule, einer anderen Einrichtung für Jugendliche oder auch von einem anderen Kasino entfernt liegt, muss gemäß der neuen Regelung schließen.

 Spielhalle Feldstrasse Wittlich Foto: Klaus Kimmling

Spielhalle Feldstrasse Wittlich Foto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling

In Wittlich bedeutet die neue Regelung, dass drei der derzeit sechs Spielhallen in der Stadt das Aus droht. Denn die Kasinos in der Neustraße, der Feldstraße und der Schloßstraße sind nach Auskunft der Stadtverwwaltung zu nah an Kurfürst-Balduin-Realschule plus, am Haus der Jugend, an Nachhilfeeinrichtungen, Jugendheim und der Stadtbücherei. Greifen wird die Regelung aber nicht sofort. Denn alle Spielhallen haben eine Betriebserlaubnis bis zum 30. Juni 2021. Nicht nur Spieler und Spielhallenbetreiber könnten die Konsequenzen der neuen Regelung spüren, auch im Stadtsäckel könnten sich Schließungen niederschlagen. Denn die Stadt darf zwar keine Aussagen zur genauen Höhe der Vergnügungssteuer machen, die sie von den Kasinos kassiert, weil dadurch Rückschlüsse auf deren Gewinne möglich wären, was dem Datenschutz widerspräche. In Kleinstädten wie Wittlich, Bernkastel-Kues oder Traben-Trarbach stammt in der Regel der größte Teil der Vergnügungssteuereinnahmen von Spielhallen.

Im Witlicher Stadthaushalt 2018 werden insgesamt 700 000 Euro als Erträge aus der Vergnügungssteuer veranschlagt. „Der Vergnügungssteuersatz wurde um fünf Prozent angehoben und beträgt ab diesem Jahr 20 Prozent“, erklärt Stadtsprecher Rainer Stöckicht. Zu den tatsächlichen Auswirkungen kann er sich naturgemäß noch nicht äußern. Ein möglicher Effekt könnte eine Verringerung des Steueraufkommens sein, es könnte aber auch eine Verlagerung auf die verbleibenden drei Spielhallen stattfinden, vermutet Stöckicht. Die Auswirkungen auf das Steueraufkommen wären dann marginal.

Weniger dramatisch sind die Konsequenzen des verschärften Gesetzes in den anderen Gemeinden des Kreises. Denn in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land kann es keine Probleme geben, da es gar keine Spielhallen gibt.

In der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues gibt es drei Spielhallen, von denen nach Angaben der Verwaltung keine im 500-Meter-Radius um eine Schule oder ähnliche Einrichtungen liegt. Auch hier gibt es für die Standorte Konzessionen, die  bis 30. Juni 2021 gelten.

„Die Erlaubnis wurde jedoch nur befristet, weil der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt endet. Wenn der Staatsvertrag verlängert wird und sich gesetzlich nichts weiter ändert, werden die Erlaubnisse der Betreiber auch verlängert“, erklärt Axel Schmitt von der VG-Verwaltung Bernkastel-Kues. Die Vergnügungssteuereinnahmen belaufen sich insgesamt  auf 83 000 Euro, wozu auch einzelne Glücksspielgeräte in Gaststätten beitragen. Genauere Angaben gibt es auch hier mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis  nicht.

Nach Einschätzung des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Morbach, Andreas Hackethal, ist auch die Existenz der beiden Spielhallen in seiner Kommune nicht bedroht, da die geforderten Abstände eingehalten werden.

Im Jahr 2017 hat die Einheitsgemeinde rund 39 000 Euro Vergnügungssteuer eingenommen, die allerdings auch für Automaten erhoben wird, die nicht in Spielhallen, sondern etwa in Gaststätten, aufgestellt sind.

Nur eine einzige Spielhalle gibt es in der Verbandsgemeinde Thalfang. Auch diese ist nach Einschätzung der Verwaltung weit genug von nach Landesgesetz schutzbedürftigen Einrichtungen entfernt, um weiter bestehen zu können. Angesichts der kleinen Zahl der Vergnügungssteuerzahler muss hier die Summe geheim bleiben.

Zur Zukunft der beiden Spielhallen in de Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wollte oder konnte sich die Verwaltung dem Volksfreund gegenüber nicht äußern.

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