Häftling quält Kuh mit Mistgabel - Urteil des Wittlicher Amtsgerichts: drei Jahre auf Bewährung

Wittlich · Mit einer Mistgabel hat ein ehemaliger Häftling eine Kuh auf dem landwirtschaftlichen Hofgut der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Wengerohr misshandelt. Das Amtsgericht Wittlich hat den 22-jährigen Koblenzer, der ein Geständnis ablegte, wegen Tierquälerei zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt.

"Es ist passiert. Aber ich kann wirklich nicht sagen, warum ich es getan habe", gesteht der Ex-Häftling der Jugendstrafanstalt Wittlich im zweiten Anlauf. Zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wittlich leugnet der Sonnenbank gebräunte 22-Jährige jedoch zunächst die Anklage des Staatsanwalts Thomas Grawemeyer, mit einem vier Zentimeter dicken Stiel einer Mistgabel eine Kuh penetriert zu haben.

Doch Gawemeyer redet dem Ex-Häftling, der seit dem 9. September gerade mal einen Monat auf freiem Fuß ist, ins Gewissen: "Bedenken Sie, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirkt, und besprechen sie ihre Taktik besser noch mal mit ihrer Anwältin."

Grawemeyer wirft dem Koblenzer vor, aus Rohheit einem Wirbeltier erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben. Das Vergehen kann nach dem Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Nach einer kurzen Gerichtspause folgt ein Geständnis des Angeklagten.
Zu dem Vorfall kam es im Januar dieses Jahres. Der 22-Jährige, der wegen Diebstählen eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten in der JVA Wittlich absaß, arbeitete im landwirtschaftlichen Betrieb der JVA auf dem Hofgut St. Paul in Wittlich-Wengerohr.

Während der Stallarbeiten hat er ein Charolais-Rind mit einer Mistgabel penetriert. "Warum haben sie das getan", fragt Richterin Silke Köhler, den Angeklagten. "Die Kuh wollte nicht in ihre Box gehen", antwortet der 22-Jährige. "Aber einen vernünftigen Grund dafür kann ich nicht sagen." Im Zeugenstand erklärt Christian von Wenzlawowicz, Veterinär des Landkreises Bernkastel-Wittlich, die möglichen Auswirkungen einer solchen Misshandlung. Obwohl er die Kuh nicht untersucht hat, sagt Wenzlawowicz, habe die Penetration mit dem Holzstiel dem Tier mit Sicherheit Schmerzen bereitet. "Ein trockener Mistgabelstiel kann Irritationen der Schleimhaut hervorrufen und die Geschlechtsorgane verletzen." Aber Kühe seien stoische Tiere, sagt Wenzlawowicz. "Sie reagieren auf Schmerzen nicht immer mit lautem Muhen."

Als Richterin Köhler ihr Urteil fällt, sind weder die Beweggründe noch die Folgen der Tierquälerei detailliert geklärt. Dennoch kassiert der 22-Jährige, der mit 458 Diebstählen ein beachtliches Vorstrafenregister vorweist, eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diese spricht Köhler jedoch zu drei Jahren auf Bewährung aus. "Da Sie sich bereits zwei Wochen nach Ihrer Haftentlassung eine Arbeitsstelle gesucht haben, möchten wir Ihnen die Chance auf einen Neuanfang nicht verbauen." Damit der 22-Jährige nicht wieder auf die schiefe Bahn abrutscht, soll ihm ein Bewährungshelfer zur Seite stehen.

EXTRA

Der Schutz von Tieren ist seit August 2002 als Staatsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert, in Rheinland-Pfalz sogar in der Landesverfassung. In Artikel 70 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung heißt es: "Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden im Rahmen der Gesetze vor vermeidbaren Leiden und Schäden geschützt." Quelle: Landkreis

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