Haftstrafen für junge Einbrecher

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Bernkastel-Kues müssen zwei junge Männer wegen mehrfachen Diebstahls für ein- bis zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Drei Einbrüche in Vereinsheime und Würstchenbuden gehen auf ihr Konto.

Bernkastel-Kues. Für drei Einbruchdiebstähle mit Sachbeschädigung hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues zwei 22-Jährige zu Haftstrafen von einem Jahr und zwei Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Vor der Verhandlung herrschte jedoch zunächst Verwirrung im Gerichtssaal. Einer der Angeklagten, derzeit inhaftiert in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Trier, war nicht erschienen. Der Termin war der JVA nicht bekannt gewesen, die Beamten hatten sich erst verspätet auf den Weg gemacht. Richter Oliver Emmer entschied kurzerhand, getrennt zu verhandeln und mit dem anwesenden Angeklagten zu beginnen.

Laut Anklage war der 22-Jährige in der Nacht vom 8. auf den 9. September 2009 mit seinem Komplizen in ein Vereinsheim in Piesport eingebrochen. Dort hebelten die Männer einen Rollladen hoch, schlugen die Fensterscheibe ein und stahlen Trainingsanzüge und 30 Euro Bargeld. In derselben Nacht erbeuteten sie rund 30 Schokoriegel, Kaugummi und Rohesser in einem Sportlerheim in Altrich. Am 17. September 2009, beim Einbruch in eine Würstchenbude in Sehlem, lösten sie die Alarmanlage aus und flüchteten ohne Beute. Insgesamt entstand ein Sachschaden von etwa 1000 Euro.

Die Einbrüche in Piesport und Sehlem gestand der Angeklagte. Im Fall Altrich erklärte er, sich nicht erinnern zu können. Als Grund gab er täglichen Drogenkonsum in der Zeit an - fünf Joints am Tag und Amphetamine. Ein Gutachter des Landeskriminalamts hatte jedoch nachgewiesen, dass ein Schuhabdruck am Tatort vom Angeklagten stammte.

Zwar bescheinigten Verteidiger und Arbeitgeber - der Angeklagte hat vor vier Monaten eine Bäckerlehre begonnen - dem jungen Mann einen positiven Lebenswandel. Dennoch lautete das Urteil auf ein Jahr und zwei Monate ohne Bewährung. Richter Emmer sprach von einer "nicht unerheblichen kriminellen Energie". Zur Begründung verwies er auf die vielen Vorstrafen des 22-Jährigen. Dieser saß bereits zwei Jahre und acht Monate für diverse schwere Diebstähle und Betrugsdelikte in Jugendhaft. Die jüngsten Einbrüche beging er bei laufender Bewährung. Das Gericht, sagte Emmer, sehe keine positive Sozialprognose.

Im Fall des Mitangeklagten hatte das Gericht lediglich über eine Aufstockung des Strafmaßes zu entscheiden. Der 22-Jährige, ebenfalls geständig, sitzt seit 10. Februar 2010 in Haft. Das Amtsgericht Wittlich hatte ihn im Mai wegen Diebstahl und Körperverletzung zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Diese Strafe musste das Gericht ins Urteil einbeziehen, das auf neun Monate lautete.

Angerechnet auf das Wittlicher Urteil bleibt der Angeklagte somit insgesamt zwei Jahre und sechs Monate im Gefängnis. Bei beiden Männern hatten sich Geständnis und Drogeneinfluss strafmildernd ausgewirkt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Richter Emmer entließ die Männer nicht ohne Hinweis auf sechs weitere Einbrüche in Sportlerheime in Minderlittgen, Mülheim und Zeltingen-Rachtig im September 2009. Diese Taten könne man ihnen zwar nicht nachweisen, es sei jedoch "unwahrscheinlich, dass gleichzeitig eine zweite Truppe unterwegs war".

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