Hygiene in der Gastronomie: Offene Fragen werden geklärt

Bernkastel-Wittlich · Für Mitarbeiter in der Gastronomie gelten besondere Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz. Damit Gäste wie Mitarbeiter bestmöglich geschützt werden, sind eine Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und regelmäßige Hygieneschulungen erforderlich.

Oft werden diese jedoch mit der Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt verwechselt.
Welche Unterschiede es zwischen den Begriffen gibt, erklären die Experten des Fachbereichs Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Arbeitgeber und Beschäftigte im Lebensmittelbereich sollten bedenken, dass die Belehrungspflichten und Tätigkeitsverbote des Infektionsschutzgesetzes kein Selbstzweck sind. Vielmehr geht es um den Schutz der Gäste und der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten, die sich über die Gastronomie, das Lebensmittelgewerbe sowie über offene Lebensmittel rasch verbreiten können. Im Fall lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche, die auf einen bestimmten Betrieb zurückgeführt werden können, sind die Verursacher schadensersatzpflichtig und haftbar. red
Für Termine oder weitere Fragen wenden Interessierte sich an den Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Telefon 06571/14 2451, E-Mail an Gesundheitsamt@
Bernkastel-Wittlich.de.

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