Justiz Haftstrafe trotz mildernder Umstände

Wittlich · Nach insgesamt vier Verhandlungstagen ist das Urteil gefallen: Trotz diagnostizierter Alkoholabhängigkeit und psychischer Probleme muss der Angeklagte, ein 42-jähriger Wittlicher, vermutlich ins Gefängnis.

Wer sich seine Fähigkeiten im Kopfrechnen beweisen wollte, bekam dazu gestern vor dem Amtsgericht Wittlich Gelegenheit: Dort fiel nach vier Verhandlungstagen das Urteil gegen einen 42-jährigen Wittlicher (der TV berichtete mehrfach). Staatsanwalt Manfred Stemper zählte in seinem Plädoyer vor der Urteilsverkündung die zahlreichen Vergehen des Mannes und die jeweils dafür geforderten Strafen auf. Aus den ursprünglich 23 Fällen von Beleidigung, vor allem gegen Polizisten, blieben am Ende nach vier Verhandlungstagen 17 übrig, dazu Nötigung und versuchte schwere Körperverletzung in einem Fall.

Am Ende der Zahlenspiele forderte der Staatsanwalt schließlich die Umwandlung einer bereits bestehenden Strafe des Amtsgerichts Köln in eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und eine zusätzliche zweite von fünf Monaten.

Der Vorsitzende Richter Stefan Ehses hielt sich größtenteils an die Argumentation des Staatsanwalts und verurteilte den 42-Jährigen zu einem Jahr und zwei Monaten sowie zu vier Monaten Freiheitsstrafe – ohne Bewährung. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Wittlicher mehrere Polizeibeamte und Privatpersonen in vielen verschiedenen Fällen über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder übers Telefon oder persönlich beleidigte und in einem Fall auch handgreiflich wurde.

Auf die Umwandlung zu einer Bewährungsstrafe hatte Verteidiger Markus Beisicht hingearbeitet. Der Verurteilte sei seit vielen Jahren alkoholsüchtig und zeige paranoide und narzisstische Persönlichkeitszüge, sagte der Sachverständige Michael Lammertink, Chefarzt der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Verbundkrankenhaus in Wittlich. Er attestierte zwar eine sogenannte Persönlichkeitsakzentuierung, eine leichte Form einer Persönlichkeitsstörung, mehr aber nicht. Ein zuvor verlesenes privates Gutachten hatte dem Mann eine paranoide Persönlichkeitsstörung attestiert, diese Diagnose kritisierte Lammertink aber als unvollständig und fehlerhaft.

„In meiner 25-jährigen Dienstzeit habe ich so eine Vielzahl von Fällen noch nicht erlebt“, sagte Staatsanwalt Manfred Stemper. „Natürlich verdienen unsere Polizeibeamten Respekt und Achtung“, hielt Verteidiger Beisicht dagegen. Auch er könne das Verhalten des Angeklagten nicht nachvollziehen. Allerdings müsse man sich auch die Frage stellen, ob die Polizei mit dem labilen Mann immer richtig umgegangen sei.

„Werden wir dem Angeklagten gerecht, wenn wir ihn ins Gefängnis schicken?“, fragte er. „Im Gefängnis wird er seine Alkoholsucht sicher nicht lösen können. Und wenn er sein Problem nicht lösen kann, dann wird er bald wieder hier bei uns sein.“ Richter Ehses nahm in seinem Urteil verminderte Schuldfähigkeit in allen Fällen an.

Die Forderung nach einer Bewährungsstrafe ließ er aber abblitzen: Dagegen sprächen die negative Zukunftsprognose, die zahlreichen Vorstrafen des Wittlichers, seine laufende Bewährungsstrafe, die Härte seiner Beleidigungen und die Tatsache, dass er sich auch vor Gericht nicht entschuldigt und keine Reue gezeigt habe.

In einem Punkt stimmte Ehses dem Verteidiger aber  zu: „Solange Sie das Alkoholproblem nicht in den Griff bekommen, wird so etwas wieder passieren“, sagte er zu dem Angeklagten. Er empfahl dem Mann, eine Therapie zu machen, um die Beurteilung der Sachlage durch das Gericht positiv zu beeinflussen. Eine Zwangseinweisung in eine Entzugsklinik sei nicht möglich, weil dafür die juristische Grundlage fehle. „Es liegt an Ihnen“, sagte Ehses zu dem 42-Jährigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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