Infrastruktur

Zum Artikel "Ein Landschaftspark für die Brücke - Kommunen melden Wünsche für Fläche am Hochmoselübergang" (TV vom 23. Juli):

Ich finde es gut, dass man sich Gedanken über die - künftige - Landschaftsnutzung rund um den Hochmoselübergang macht. Ich schlage vor, in den Landschaftspark eine "Feststation" (Sommerbetrieb) für Bungee-Jumping am Hochmoselübergang einzurichten, zum Beispiel zwischen Pfeiler 5 und 6. Die Frage ist allerdings: Warum geht so etwas (von Brücken) in Deutschland gesetzlich nicht ? Ist es etwa die "typisch deutsche Gründlichkeit"? Überall in der Welt geht es, nur hier nicht. So kann zum Beispiel von der Europabrücke (192 Meter) bei Innsbruck gesprungen werden. Der künftige Hochmoselübergang wäre dafür doch ideal geeignet, und es wäre eine Touristenattraktion. Zumindest wäre es einen Versuch wert, eventuell probeweise für ein Jahr, denn Bungee-Jumping boomt. Ich würde am Hochmoselübergang freiwillig den Eröffnungssprung zur offiziellen Verkehrsfreigabe der neuen B 50 machen (falls gesundheitlich möglich). Michael Schmitt, Ellern

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