Kein Problem: Straßenmusik und Betteln

Ein Mann, der Musik zum Wochenmarkt vorträgt, eine Frau, die still um eine milde Gabe bittet. Selten sind in Wittlichs Innenstadt Straßenkünstler und Bettler zu sehen. Im Gegensatz zu Trier existiert auch keine Regelung zu deren Aufenthalt.

 In Wittlichs Burgstraße wird gebettelt. Es gibt für die Stadtverwaltung bislang keinen Anlass, einzugreifen. TV-Foto: Sonja Sünnen

In Wittlichs Burgstraße wird gebettelt. Es gibt für die Stadtverwaltung bislang keinen Anlass, einzugreifen. TV-Foto: Sonja Sünnen

Wittlich/Trier. (khö/sos) Sommerzeit ist Straßenkunstzeit. Doch der singende junge Mann mit der Gitarre in der Burgstraße ist in Wittlich ebenso eine Ausnahme wie der Bettler mit dem Hund am Marktplatz mit dem Danke-Schild am Hut, der auf dem Boden steht. Und deshalb sind Menschen, die auf diese Weise ihr Geld verdienen, aus Wittlicher Behördensicht auch kein Problem, das man durch Beschränkungen und Ähnliches entschärfen müsste.

Ulrich Jacoby, Pressesprecher der Stadtverwaltung, sagt: "In Wittlich sind Straßenmusiker bisher noch nicht zur Plage geworden. Darüber hinaus hat es bisher keine Beschwerden von Anwohnern oder Einzelhändlern gegeben, so dass die Ordnungsbehörde nicht eingreifen musste." Deshalb sehe die Stadtverwaltung auf absehbare Zeit keinen Regelungsbedarf für Straßenmusiker.

In Trier ist das anders. Dort beschweren sich Anwohner über Lärmbelästigungen. Das sagt Jürgen Backes vom Presse- und Öffentlichkeitsamt der Stadt Trier. Straßenmusiker müssen sich deshalb beim Bauverwaltungsamt gegen eine monatliche Gebühr von 15 Euro eine Sondernutzungserlaubnis besorgen.

Diese regelt wie eine Art Spielplan genau, wer wo und wie lange spielen darf. Im Detail bedeutet das: Platzzuweisung für eine halbe Stunde musizieren, Platzwechsel nach Plan, keine elektronischen Tonverstärker, feste Spielzeiten, sonntags keine Spielzeit. Seit es dieses Konzept gebe, so Backes, gingen die Beschwerden bei der Trierer Stadtverwaltung zurück.

Dem Muster Triers wird die Stadt Wittlich nicht folgen. Ulrich Jacoby verweist jedoch darauf, dass man in Wittlich - wie auch in Trier - zwischen Straßenmusikern und Bettlern unterscheide. "Bei Bettlern wird genauer hingeguckt." Die für die Stadt Wittlich gültige "Gefahrenabwehrverordnung" sehe dabei lediglich ein Verbot bei sogenanntem "aggressivem Betteln" vor. Aber dazu sei es bisher nicht gekommen, Beschwerden seien nicht bekannt. "Wenn einer seinen Hut vor sich liegen hat, ist das noch kein aggressives Betteln und wird geduldet", präzisiert Jacoby.

So saß am Dienstag auch eine Frau still in der Burgstraße, die einen Pappbecher vor sich hielt. Sie ist still. Aus der Slowakei komme sie, ist ihr zu entlocken. Ob sie in Städten wie Trier mehr Geld bekäme? "Nee, nee", wackelt sie mit dem Zeigefinger. Viel ist nicht drin, im Becher. Bei Straßenkünstlern dagegen lohnt sich der Auftritt in der Touristenstadt Trier wohl mehr als in der Kleinstadt Wittlich.

Juristisch gesehen ist das Betteln übrigens etwas anderes als Straßenkunst. Dazu erklärt Jürgen Backes: "Betteln ist, folgt man den Veröffentlichungen einiger Straßenrechtler, historisch bedingt Gemeingebrauch an der Straße. Straßenmusik ist verwaltungsgerichtlich festgestellt kein Gemeingebrauch. Deshalb benötigt der Musiker eine Sondernutzungserlaubnis, der Bettler nicht." In Wittlich braucht man bislang nicht zu dieser Erlaubnis zu greifen.

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