Klärschlammtrocknungsanlage: Betriebsstopp vor Gericht

Platten/Trier · Die Klärschlammtrocknungsanlage in Platten (Kreis Bernkastel-Wittlich) ist seit einem Jahr wegen Geruchsbelästigung stillgelegt. Gegen die Entscheidung der Behörden klagt nun der Betreiber vor dem Verwaltungsgericht in Trier.

 Zankapfel am Rande von Platten: die Klärschlammtrocknungsanlage mit Blick auf den Ort. TV-Foto: Marion Maier

Zankapfel am Rande von Platten: die Klärschlammtrocknungsanlage mit Blick auf den Ort. TV-Foto: Marion Maier

(sos) Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte die Genehmigung für den Betrieb wegen Geruchsbelästigungen aufgehoben. Der Verbesserungsvorschlag der Betreiberfirma, die Westpfälzische Ver- und Entsorgung GmbH (WVE), einen 61 hohen Kamin zu bauen, wurde abgelehnt. Dagegen klagt die Firma vorm Verwaltungsgericht in Trier. Sie will erreichen, dass die Anlage, die nur ein Jahr lang lief, ihren Betrieb wieder aufnehmen kann.

Bürger hatten sich gegen Geruchsbelästigungen durch die Anlage gewehrt. Der Gestank ist unter anderem auf die Besonderheit zurückzuführen, dass ein Kaltluftsee über der Gemeinde das Abziehen der Abluft verhindert. Mit einem 61 Meter hohen Kamin wollte die WVE das Problem lösen. Das lehnte die SGD Nord ab. Grund: Der Bebauungsplan hätte geändert werden müssen, was die Ortsgemeinde Platten nicht will. Mit dem Fall beschäftigt sich am Mittwoch, 14. September, 11.45 Uhr, das Verwaltungsgericht.

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