Klage wegen stillgelegter Anlage

Platten · Die einstigen Betreiber der Klärschlammtrocknungsanlage in Platten wehren sich mit einer Klage gegen die Stilllegung ihres Betriebs. Ortsbürgermeister Alfons Kuhnen räumt ihr wenig Chancen ein. Wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist, will er sich dafür einsetzen, dass keine Bauruine auf dem Gelände stehen bleibt.

 Zankapfel am Rande von Platten: die Klärschlammtrocknungsanlage mit Blick auf den Ort. TV-Foto: Marion Maier

Zankapfel am Rande von Platten: die Klärschlammtrocknungsanlage mit Blick auf den Ort. TV-Foto: Marion Maier

Platten. Im September vergangenen Jahres wurde der Plattener Klärschlammtrocknungsanlage die Betriebserlaubnis entzogen. Der Grund: Die 1,3 Millionen Euro teure Anlage hat immer wieder Gestank im Dorf verursacht und zwar deutlich mehr als erlaubt. Die Betreiberfirma bekam das Problem nicht in den Griff.
Die Plattener waren erleichtert über die Stilllegung. Doch die Kaiserslauterner Betreiberfirma, die Westpfälzische Ver- und Entsorgung GmbH (WVE), nahm sie nicht so einfach hin. Zunächst legte sie Widerspruch ein und zwar gegen die Rücknahme der Genehmigung und auch gegen die Ablehnung ihres zuletzt gestellten Antrags für den Bau eines 61 Meter hohen Abluftkamins. Der Kamin sollte helfen, den Kaltluftsee über Platten zu überwinden, der sich regelmäßig in 80 Metern Höhe bildet und verhindert, dass die Gerüche abziehen.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat diese Widersprüche zurückgewiesen. Die WVE hat genau dagegen nun Klage eingereicht. Geschäftsführer Rainer Grüner will sich nicht weiter dazu äußern. Von Seiten der Behörde heißt es, sie werde in den nächsten Tagen eine Stellungnahme gegenüber dem Gericht abgeben, der weitere Verlauf des Verfahrens liege in den Händen des Verwaltungsgerichts Trier.
Plattens Ortsbürgermeister Alfons Kuhnen, der sich als Mitarbeiter der Kreisverwaltung im Verwaltungsrecht auskennt, räumt der Klage wenig Chancen ein. Er geht davon aus, dass sie genauso wenig erfolgreich sein wird wie die Widersprüche auch.
Kuhnen hat sich auch schon Gedanken gemacht, was passieren soll, wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Die Gemeinde werde sich dafür einsetzen, dass keine Bauruine stehen bleibe, sagt er. Zunächst will Kuhnen mit den Verantwortlichen der WVE reden. Notfalls sieht er die Möglichkeit, dass die Gemeinde gerichtlich gegen eine mögliche Ruine vorgeht. Schließlich gehört ihr das Grundstück, auf dem sich die Klärschlammtrocknungsanlage, die 2009 in Betrieb ging, befindet.
WVE-Geschäftsführer Grüner will sich auch zum Thema Bauruine oder alternative Nutzung der Anlage nicht äußern. Er sagt lediglich, die Firma überlege, wie es weitergehe, nachdem die rechtlichen Fragen geklärt seien. Die Klärschlammtrocknungsanlage ist mit einer Biogasanlage gekoppelt und hat deren Abwärme genutzt, um Klärschlamm zu trocknen, der dann als Brennmaterial beispielsweise für Zementwerke genutzt wurde.

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