Ladungssicherheit und sonstige Pflichten rund ums Fahrzeug

Vorsicht, Autofahrer, auf der A 1 .

.. liegt ein Spanngurt auf der Fahrbahn. So oder ähnlich wiederholen sich täglich permanent Gefahrenmeldungen im Rundfunk. Auch Fahrräder, Ersatzräder, Schaufeln, Kanthölzer, Unterlegkeile usw. liegen als verlorene Ladung immer mal wieder auf der Fahrbahn.

Die Straßenverkehrsordnung fordert, dass die Ladung verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen besonders zu sichern ist. Selbst die abstrakte Möglichkeit, dass die Ladung verrutscht, reicht aus. Hierbei sind Vollbremsungen, Ausweichmanöver und schlechte Wegstrecken mit in Betracht zu ziehen.

Natürlich müssen auch Fahrzeug und Aufbau für die Ladung geeignet sein. Einfache Planenaufbauten zum Beispiel halten möglicherweise der Fliehkraft des Ladegutes nicht stand und beulen sich seitlich aus.

Verantwortlich für die Ladung sind der Lenker, der Halter und insbesondere der "Leiter der Ladearbeiten."

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht beeinträchtigt werden, zum Beispiel durch überlaute Musik, sowie durch die Besetzung, Tiere, die Ladung oder den Zustand des Fahrzeugs.

Das Fahrzeug darf nur mit so vielen Personen besetzt sein wie Gurte vorhanden sind. Für eine ordnungsgemäße Kindersicherung hat der Fahrzeuglenker besonders zu sorgen.

Treten unterwegs Mängel auf, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, ist das Fahrzeug auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr zu ziehen.

Auch hat der Fahrzeugführer rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass sein Fahrzeug nicht wegen Treibstoffmangel auf der Autobahn liegenbleibt.

Es ist in dieser Jahreszeit immer wieder festzustellen, dass die Sicht durch mangelhaft gesäuberte Scheiben für den Fahrzeugführer erheblich eingeschränkt ist. Wer es morgens eilig hat und nur ein kleines Loch freikratzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einem Unfall erhöht sich dieses Bußgeld.

Selbst wenn der Fahrer eigentlich unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen, weil die Sicht auf die Straße eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.

Insbesondere LKW und Anhänger tragen manchmal gefährlich eisige Dachlasten. Nach Niederschlag und einsetzendem Frost bilden sich Eisplatten, die spätestens in der ersten Kurve zu tödlichen Geschossen für Fußgänger und Radfahrer werden können oder nachfolgende Fahrzeuge beschädigen beziehungsweise. deren Fahrzeugführer in Gefahrenlagen bringen. Vor Antritt der Fahrt ist das Fahrzeug unbedingt von dieser gefährlichen "Ladung" zu befreien. Zeigen Sie, dass Sie verantwortungsbewusst sind, indem Sie zur Vermeidung von Unfällen und Gefahrenlagen Ihren Pflichten als Fahrzeugführer nachkommen. ca/klg

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