Landkreis Bernkastel-Wittlich plant AöR für die Aufstellung von Windkrafträdern - Bürger können sich beteiligen

Bernkastel-Wittlich · Windkraftanlagen gelten als gute Kapitalanlage. Um die Wertschöpfung in der Region zu halten, plant der Landkreis eine Anstalt Öffentlichen Rechts, in der die Kommunen und Verbandsgemeinden Mitglieder sind und Windkraftanlagen planen sowie selbst betreiben. Der Clou: Daran sollen sich Bürger beteiligen können.

 Windkraft (Archivfoto).

Windkraft (Archivfoto).

Foto: Fredrik von Erichsen

Bernkastel-Wittlich. Das Land Rheinland-Pfalz gilt als Vorreiter im Bereich erneuerbare Energien. An vielen Stellen sind inzwischen Windkraftanlagen entstanden. Gemeinden verpachten Land, das sonst der Landwirtschaft diente, an Energiegesellschaften, die oftmals nicht in der Region angesiedelt sind. So gehen die Erlöse an Gesellschaften, die etwa in Bayern oder in anderen Bundesländern liegen. Diese Entwicklung will die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich aufhalten. Denn, so Alfons Kuhnen, Sprecher der Kreisverwaltung, "die Wertschöpfung von Windkraftanlagen soll im Idealfall im Landkreis bleiben".
Dazu hat Landrat Gregor Eibes eine Anstalt Öffentlichen Rechts (AÖR) entwickelt, die "Energie Bernkastel-Wittlich." Deren Satzung liegt derzeit der ADD in Trier zur Prüfung vor. Im nächsten Schritt soll diese AÖR im Kreistag ratifiziert werden.

Kuhnen legt Wert darauf, dass die AÖR nicht als Gesellschaft des Landkreises verstanden, sondern als Gesellschaft wahrgenommen wird, in der sich Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden und Einheitsgemeinde mit dem Landkreis bündeln. Der Landkreis empfiehlt dabei lediglich die Organisationsstruktur. Ziel sei es, den Ausbau der Windenergie im Landkreis auf wirtschaftlich gute Standorte zu konzentrieren, um der "Verspargelung" der Landschaft entgegenzuwirken. Auch soll das Geld aus dem Betrieb der Windräder bei denen bleiben, die mit den Nachteilen von Windkraftanlagen leben müssen.Erträge bis zu 20 Prozent

Zwar sind bereits viele Anlagen gebaut und verpachtet worden, aber es gibt immer noch freie Flächen. Diese weist der von der Landesregierung unlängst vorgestellte Windatlas aus.
"Wir wollen den Ausbau der Windenergie konzentrieren," sagt Kuhnen. Fachmann Roland Glaz von der Kreisverwaltung erläutert: "Es haben 76 Gemeinden im Landkreis Absichtserklärungen abgegeben, mitzumachen". Die Planungs- und Entwicklungserträge seien enorm und lägen bei bis zu 20 Prozent, so Glaz. Ortsgemeinden könnten sich entscheiden, ob sie ihre windhöffigen Flächen zur Verfügung stellen und nur den Pachterlös einnehmen oder sich an der Gesellschaft beteiligen. Die Wertschöpfung soll durch diese Regelung in der Kommune und in der Region bleiben. Auch an Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger ist gedacht, die Anteile über festgelegte Beträge zeichnen können und jährliche Renditen erhalten.

Freilich gibt es ein Problem: Viele Gemeinden hätten in den vergangenen Jahren bereits Vorverträge mit privaten Gesellschaften unterzeichnet und Grundstücke dafür festgelegt. "Aber wir haben noch einen Joker in der Hand," sagt Kuhnen - "die Staatsforstflächen". Landrat Gregor Eibes, der als ehemaliger Bürgermeister der Einheitsgemeinde Morbach im Bereich Erneuerbare Energien viele Erfahrungen gemacht hat, hatte im Vorfeld Gespräche mit Vertretern von Landesforsten aufgenommen. Besonders im Hunsrück gebe es Flächen, die genutzt werden könnten. Die Bedingung des Landes für die Freigabe der Flächen: ein Solidarpakt, der die Bürger dabei beteiligt. Das Land sei bereit, 20 Prozent der Pacht wieder an die Verbands- und Ortsgemeinden zurückzugeben. So kann die Allgemeinheit doppelt von der Windkraft profitieren.Meinung

Beispielhaftes ProjektDie Initiative von Landrat Gregor Eibes ist für alle Beteiligten von Vorteil. Die Kommunen erhalten nicht nur den Erlös für die Verpachtung von Grundstücken, sondern können sich direkt an den Erlösen der Stromerzeugung beteiligen. Das Ausweisen von konzentrierten Standorten beugt jener gefürchteten "Verspargelung" der Landschaft vor. Zudem kann eine kreisweit organisierte Ansiedlung von Windkraftanlagen die Spannungen wegnehmen, die immer wieder zwischen einzelnen Ortsgemeinden auftauchen. Erst vor kurzem beschwerten sich Anwohner in Klausen. Sie meldeten Bedenken gegen eine möglicherweise in Sichtweite liegende geplante Windkraft-Anlage auf Osann-Monzeler Seite an. Wenn hingegen Ortsgemeinden, die selbst keine Windkraftanlage haben, aber auf eine blicken müssen, einen finanziellen Ausgleich erhalten, ist manches leichter zu realisieren. Als Extra können sich Bürger an dieser Energiegesellschaft beteiligen. Das ist beispiel- und vorbildhaft. Bei all dieser Logik fragt man sich, warum die Landesregierung in Mainz nicht selbst auf diese Idee gekommen ist. Anstatt einen solchen Masterplan vorzuschlagen, wurde erst einmal lautstark - noch zu Kurt Becks Zeiten - die große Energiewende verkündet. Daraufhin zogen die Vertreter privater Energiegesellschaften munter übers Land und schlossen mit Ortsbürgermeistern Verträge ab. Die Folge ist eine uneinheitliche Energielandschaft. Nun liegt es an der "Energie Bernkastel-Wittlich", die verbleibenden Windkraftstandorte geordnet und mit maximalem Erlös für die Kommunen zu organisieren. hp.linz@volksfreund.deExtra

Windkraftanlagen können nicht überall errichtet werden. Der von der Landesregierung präsentierte Windatlas (der TV berichtete) dient zum Beispiel nur der Orientierung, an welchen Stellen Windkraft möglich ist, sprich - wo der Wind stark genug weht. Das Landesentwicklungsprogramm 4 weist Flächen aus, an denen Windkraft nicht erlaubt ist, so das landesweit kulturhistorisch bedeutende Moseltal. Auch weitere Flächen sind ausgeschlossen, weil sie zu den kulturhistorischen Landschaften zählen (etwa die Maare), deren Definition ein Gutachten geklärt hat. Nach dem LEP 4, der den groben Rahmen vorgibt, kommen die regionalen Raumordnungspläne, die von Trier aus zentral für die vier benachbarten Landkreise und die Stadt Trier gesteuert werden (im Prinzip der alte Regierungsbezirk Trier). Dann folgen die Flächennutzungspläne der VG, verbandsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte. Das Verfahren sieht eine feinere Eingrenzung der Windkraftnutzflächen vor. hpl

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