Mehr Geld fürs Putzen und Reinigen

Wittlich · Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienste anbietet, wird durch die zweite Stufe der Tarifanpassung zum 1. Januar verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und von seinem Sitz im In- oder Ausland, die Mindestlöhne zu zahlen. Das war unter anderem Thema auf der Jahreshauptversammlung der Glas- und Gebäudereiniger-Innung für den Regierungsbezirk Trier.


Obermeister Manfred Hermes (Wittlich) erläuterte, dass die zweite Stufe des Mindestlohntarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung die oben genannte Tarifanpassung beinhalte und machte darauf aufmerksam, dass der Zoll die Einhaltung der verbindlichen Löhne prüfe. Ab dem 1. Januar 2017 ist den Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk in Westdeutschland ein tariflicher Mindestlohn von zehn Euro je Stunde garantiert. Das Tarifabkommen gilt bis Ende 2017.
Hermes erläutert, dass das Gebäudereiniger-Handwerk als Pionier in der Mindestlohndebatte gelte. Seit mehr als 30 Jahren, lange bevor die Politik darüber diskutierte, war er hier bereits eingeführt. Mit der Allgemeinverbindlichkeit hätten zudem alle Beschäftigten der Branche Sicherheit. "Die Löhne, die hier gezahlt werden, sind überaus fair, aber auch gerechtfertigt."
Ein weiteres Thema war die Ausbildung im Gebäudereinigerhandwerk. Grundsätzlich signalisierte die Versammlung Interesse. Kreishandwerkerschafts-Geschäftsführer Dirk Kleis wies auf die Möglichkeit des bundeseinheitlichen Lehrstellenradars hin, wo offene Lehrstellen gemeldet werden können. red

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