Müllgebühren werden fällig

Für die Müllgebühren im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es in diesem Jahr nur noch einen Fälligkeitstermin: Sie sind bis zum 1. April zu entrichten. Fragen zum Gebührenbescheid beantwortet die Kreisverwaltung.

Wittlich. (red) Die jährlichen Abfallgebühren sind zum 1. April zu entrichten. Sie setzen sich zusammen aus der Grundgebühr für das Jahr 2011 und - falls in Anspruch genommen - den Gebühren für Zusatzentleerungen des Vorjahres. Die Jahresgrundgebühr richtet sich nach der Zahl und Größe der benutzten Restabfallbehälter.

In der Gebühr berücksichtigt sind zwölf Behälterleerungen, die nach Bedarf im Jahresverlauf 2011 in Anspruch genommen werden können.

Weiterhin sind mit der Grundgebühr die Kosten der Sammlung und Entsorgung von Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott und Problemmüll sowie des Betriebs der Grüngutannahmestellen abgegolten.

Weil Restmüll nicht nur einmal pro Monat, sondern alle zwei Wochen abgeholt wird, konnte der Abfallbehälter im Jahr 2010 bis zu 26 Mal geleert werden. Wurden mehr als zwölf Leerungen in Anspruch genommen, so werden die darüber hinausgehenden Leerungen auf dem Abfallgebührenbescheid als Zusatzentleerung in Rechnung gestellt. Die Zählung der Leerungen erfolgt automatisch. Der in den Sammelfahrzeugen enthaltene Bordcomputer registriert während des Schüttvorgangs die Behälternummer durch Ablesen des in den Mülltonnen eingesetzten Chips.

Fragen zu den Abfallgebührenbescheiden, zur An- und Abmeldung und zum Tausch von Müllgefäßen, Änderungen in der Bankverbindung oder bei Eigentümerwechsel sind an den Betrieb Abfallwirtschaft bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu richten. Dabei sind das Kassenzeichen (siehe Gebührenbescheid) und die siebenstellige Behälternummer (siehe Aufkleber an der Seite der Mülltonne) immer anzugeben.

Auskünfte bei Fragen erteilen

für die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues und Kröv-Bausendorf sowie die Stadt Wittlich: Marlies Heinz, Telefon 06571/14-2308, E-Mail: marlies.heinz@bernkastel-wittlich.de

für die Verbandsgemeinden Neumagen-Dhron und Wittlich-Land: Johannes Lehnert, Telefon 06571/14-2335, E-Mail: johannes.lehnert@bernkastel-wittlich.de

für die Verbandsgemeinden Manderscheid, Thalfang am Erbeskopf und Traben-Trarbach sowie die Gemeinde Morbach: Bettina Zender, Telefon 06571/14-2492, E-Mail: bettina.zender@bernkastel-wittlich.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort