Nach kurzem Prozesstag wieder in Haft

Trier/Wittlich · Seit knapp sechs Monaten sitzt ein Wittlicher in Untersuchungshaft, weil er eine Frau vergewaltigt haben soll. Nach rund 30 Minuten war der erste von vier Terminen im Prozess gegen ihn vorbei. Was sich in der Wohnung der Frau abgespielt hat, wird sich - wenn überhaupt - erst nach Karneval herausstellen.

Trier/Wittlich. Wem wird das Gericht mehr Glauben schenken? Auf die Antwort auf diese Frage wird es beim nun angelaufenen Prozess vor dem Landgericht Trier ankommen. Glaubt die dritte Große Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Armin Hardt dem 33-Jährigen aus Wittlich, der seit Mittwoch auf der Anklagebank sitzt? Oder glaubt die Kammer einer Frau, die der Mann vor rund einem halben Jahr vergewaltigt haben soll?
Zwei Versionen einer Nacht


Worum geht es? Am 1. August 2012 hat der Mann laut Anklageschrift gemeinsam mit einer Frau in zwei Lokalen reichlich Alkohol konsumiert. Anschließend habe sich der Mann in die Wohnung der Frau begeben, die später auch dort angekommen sein soll.
Von dem, was sich anschließend in dieser Nacht abgespielt haben soll, gibt es zwei Versionen. Laut Staatsanwaltschaft hat der Mann die Frau gezwungen, sich zu entkleiden. Als die sich geweigert habe, habe der Mann sie gewürgt. Anschließend habe er versucht, sie zu vergewaltigen. Nachdem er dieses Vorhaben nicht in die Tat habe umsetzen können, habe der Mann die Frau zu einer sexuellen Handlung gezwungen.
Der Wittlicher stellt den Ablauf des Abends in seinen Vernehmungen anders dar. Man habe sich in der Wohnung der Frau verabredet. Dort habe er sie wegen deren privater Probleme getröstet. Dabei habe er einen Arm um ihre Schultern gelegt. Einen weiteren körperlichen Kontakt habe es nicht gegeben.
Der Angeklagte hat nach eigenen Angaben keinen Schulabschluss und meist nur Gelegenheitsjobs gehabt. Eine seiner wenigen Festanstellungen endet damit, dass der Wittlicher eine Haft antreten muss. Es ist bisher nicht das einzige Mal gewesen, dass der 33-Jährige mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist.
Beim ersten Verhandlungstermin hat der Angeklagte angekündigt, sich im weiteren Verfahren zur Sache zu äußern. Das muss er als Beschuldigter nicht, wie Richter Hardt zu Beginn des Termins klarstellte. Er machte dem 33-Jährigen zudem deutlich, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken werde. "Je früher ein Geständnis kommt, um so besser", sagt Hardt.
Pflichtverteidiger Otmar Schaffarczyk geht bisher davon aus, dass sein Mandant die Tat weiter bestreitet, die mit einer Haftstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren geahndet werden kann.

Weitere Verhandlungstermine sind am 14., 18. und 28. Februar.

Extra

Eine Untersuchungshaft (U-Haft) darf normalerweise nicht länger als sechs Monate dauern. Dann muss der Prozess gegen den Inhaftierten begonnen haben. Sie wird angeordnet, wenn Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr besteht. har

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