Neue Rebsorte, neue Unterlage: Winzer können Förderung erhalten

Wittlich · Anträge zur Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen können ab sofort gestellt werden. Das Antragsverfahren endet am Donnerstag, 31. Januar. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren endet die Antragsfrist am 30. April.

Wittlich. Für die Teilnahme am Umstrukturierungsprogramm müssen die Rebsorte oder die Unterlage gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlage wie in der Altanlage ist nicht möglich. Die Pflanzung kann mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten einschließlich pilzwiderstandsfähigen Sorten erfolgen. Zusätzlich können ab diesem Jahr auch nichtklassifizierte Rebsorten im Rahmen von Anbaueignungsversuchen gefördert werden. Die Mindestfläche je Bewirtschaftungseinheit beträgt in Flachlagen zehn Ar, in Steil- und Steilstlagen lediglich fünf Ar. Notwendig ist immer eine Totalrodung der Weinbergsfläche.
Antragsteller mit Betriebssitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich müssen die Anträge bei der Kreisverwaltung stellen. red
Fragen zum Antragsverfahren, beantworten Edmund Hohns, Telefon 06571/142417, E-Mail: edmund.hohns@bernkastel-wittlich.de und Rainer Zierold, Telefon 06571/142421, E-Mail: rainer.zierold@bernkastel-wittlich.de

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