Osann-Monzel: Streit wegen des Baugebiets spitzt sich zu

Osann-Monzel · Der Streit um das vom Gemeinderat Osann-Monzel gestoppte Neubaugebiet Ober Altrichhaus geht in die nächste Runde. Jetzt sollen die Bürger entscheiden können. Morgen Abend wird der Gemeinderat darüber beraten. Die Kreisverwaltung als Kommunalaufsichtsbehörde beurteilt in einer Stellungnahme das Bürgerbegehren für unzulässig.

In Osann-Monzel ist seit über einem halben Jahr der Dorffrieden erheblich gestört. Auslöser ist ein Gemeinderatsbeschluss vom 17. Juni vergangenen Jahres. Der Gemeinderat hatte unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Kohnz seinerzeit das eingeleitete Planverfahren Ober Altrichhaus eingestellt. Das rief zahlreiche Kritiker auf den Plan. An erster Stelle Ratsmitglied Bertram Bollig, ferner den Amtsvorgänger von Kohnz, Matthias Stoffel. Ein Ratsmitglied war im Dezember sogar aus dem Rat ausgetreten (der TV berichtete). Die Planung des Neubaugebietes mit rund 30 Bauplätzen hatte noch der alte Gemeinderat auf den Weg gebracht und damit begonnen, die in Privatbesitz befindlichen Flächen aufzukaufen. Doch am Ende war es weniger als die Hälfte der Fläche, die erworben werden konnte. Daraufhin wurde eine Planvariante mit einem deutlich kleineren Baugebiet erstellt. Doch dieses ist nach Auffassung der Kreisverwaltung nicht genehmigungsfähig. Grund: Zwischen der bestehenden und der geplanten Bebauung würde eine zu große Lücke mit einem Grünstreifen ausgespart. Nach Auffassung der Kritiker ist der Gemeinde durch die Einstellung des Planverfahrens ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden. Bertram Bollig spricht von 193500 Euro - 143500 Euro für den Ankauf von Grundstücken und 50000 Euro Planungskosten. Matthias Stoffel nennt eine Summe von 250000 Euro. Diese Summe sei ihm von der VG-Verwaltung Wittlich-Land genannt worden. Der Bauamtsleiter der VG, Anton Hauprich, widerspricht: "Das stimmt nicht." Für Grunderwerb seien 143500 und für die Planungskosten 40000 Euro ausgegeben worden. Inzwischen hat die Gemeinde begonnen, die erworbenen Grundstücke wieder zu verkaufen. Bertram Bollig und seine Ehefrau Hildegard haben vor zwei Wochen einen Brief an die Gemeindeverwaltung Osann-Monzel und die VG-Verwaltung Wittlich-Land geschickt. Darin fordern sie ein Bürgerbegehren. Beigefügt ist eine Liste mit 208 Unterstützerunterschriften. In dem Brief heißt es unter anderem: "Wir fordern die Ortsgemeinde und den Gemeinderat dazu auf, das angelaufene Verkaufsverfahren der gemeindeeigenen Grundstücke im Planungsgebiet Ober Altrichhaus zu stoppen und den entsprechenden Ratsbeschluss vorerst auszusetzen." Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung hat dazu Stellung bezogen. Fazit: Das Bürgerbegehren sei unzulässig. In dem fünfseitigen Papier heißt es unter anderem: "Die vorgetragene Begründung des Bürgerbegehrens, die gemeindlichen Flächen im Gebiet Ober Altrichhaus nicht zu verkaufen, um so die einzig mögliche künftige Ortsentwicklung im Ortsteil Monzel zu erhalten, handelt es sich nach hiesiger Auffassung im Kern zweifelsfrei um eine falsche Tatsachenbehauptung." Letztlich entscheidet allerdings die Ortsgemeinde über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Am Mittwochabend steht das Thema auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Sie beginnt um 18 Uhr und findet im Bürgerhaus Monzel statt.

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