Pläne für Mehrfamilienhäuser auf schwierigem Terrain

Wittlich · Wittlich (sos) Unterhalb der Felsenburg, direkt am Ortseingang von Wittlich in Richtung Plein, macht das Ende der Kalkturmstraße eine Kurve. Fünf Meter steigt rechts die Böschung an.

Sie bildet die Längsseite eines Grundstücks, das im weiteren Verlauf noch mal vier Meter bis zur Grenze in Richtung Weinberge gesehen ansteigt: Kein leichtes Terrain ist diese Ortsrandlage.
Mit der Breitseite liegt das Gelände stadtauswärts quasi unterhalb der Felsenburg, ehemals Hotel und Gaststätte, längst Einrichtung für psychisch Kranke (der TV berichtete). Nun könnte Wittlich an dieser markanten Stelle einen weiteren Hingucker erhalten: Es ist geplant, dort eine Anlage bestehend aus drei Häusern mit Unter-, Erd-, Ober- und Staffelgeschoss mit insgesamt 18 Wohnungen zu bauen. Ob es soweit kommen wird, ist unklar. Im Bauausschuss, der das Vorhaben zu bewerten hatte, wurde vorangeschickt, dies seien nicht die ersten Ideen für das Gelände. Bisher sei aber nichts zum Zuge gekommen, eben weil die Lage schwierig ist. "Das ist schon sehr ambitioniert", sagte Hans Hansen, Bauabteilung der Stadtverwaltung. Man schlage vor, der Planung zuzustimmen, wenn die Gebäude um jeweils ein Geschoss reduziert würden, um sich in die Umgebungsumbauung anzupassen. Ohne den Wegfall eines Geschosses würde die Umgebungsbebauung um ein bis zwei Geschosse überragt. Das soll vermieden werden. Und so war es in der Begründung vorformuliert: "Entfällt eine Geschossebene, so bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben." So wurde es dann auch bei zwei Neinstimmen beschlossen.
Ob sich die Investition dann noch für den Antragsteller rechne, es fallen damit ja auch Wohnungen weg, sei eine andere Geschichte. Dass das Gelände über eine Tiefgarage, die eine Zufahrt in der Kurve haben soll, erschlossen werden soll, sahen Ausschussmitglieder als gefährliche Lösung. Die Kreuzungssituation in der Kurve sei aus der Tiefgaragenausfahrt dann nicht wirklich zu überblicken. Das hätten jedoch andere Behörden zu entscheiden.
Den Planungen im Weg steht auch eine erhaltenswerte Eiche an der Kante der Böschung des Grundstücks. Sie kann stehen bleiben.

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