„Polizeiversager”: Prozess um Beleidigung

Wittlich · Ein Taschenrechner, rauchende Köpfe und Ratlosigkeit: Bei einer Befragung vor dem Amtsgericht ergaben sich Unklarheiten bei der Anklage.

In dem Prozess um gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung gegen einen 42-jährigen Wittlicher (der TV berichtete) sagten gestern weitere Zeugen vor dem Wittlicher Amtsgericht aus. Unter anderem wird dem Angeklagten wegen Beleidigung in 23 Fällen, teilweise verbunden mit Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der Prozess gemacht. Aber auch Vorwürfe der Nötigung und gefährlichen Körperverletzung stehen auf der Anklageschrift.
Verschiedene Zeugen, meist Polizisten, aber auch Angestellte der Stadt, wurden als Zeugen vernommen. Neben deren Anhörung wurde auch eine Aufnahme eines Telefonanrufs zwischen dem Angeklagten und der Polizeidienststelle Wittlich abgespielt. Außerdem zählte der Ausdruck eines Beitrages des Angeklagten in dem sozialen Netzwerk Facebook als Beweismittel.
Die Anklage gegen den Beschuldigten besteht vor allem aus Beleidigungen. Bei der Vernehmung der Zeugen wurde dies deutlich: Alle Polizisten sagten einstimmig aus, dass der Angeklagte sie persönlich oder per Anruf verbal angriff und beleidigte. Dabei wurde mit den Beleidigungen vor allem die Kompetenz der Polizei in Frage gestellt. Unabhängig voneinander berichteten sie, dass sie immer wieder als "Polizeiversager" betitelt wurden. Und das in ganz unterschiedlichen Szenarien. Auch andere Beschimpfungen und Drohungen wurden verlesen und von den Zeugen genannt.
Die Anrufe auf der Dienststelle der Polizei erfolgten phasenweise, erzählen die Beamten. Teilweise hätte er bis zu zehn Mal in einer Stunde, also im Fünfminutentakt angerufen. "Der ganze Dienstbetrieb liegt brach, wenn er dauernd anruft", sagt ein Zeuge. Deshalb hätten sie die Anrufe irgendwann nicht mehr angenommen, sondern weggedrückt.

Die Aufnahme sei entstanden, weil sie nach einigen Anrufen schon mit Beleidigungen gerechnet hatten. Genauer behandelt wurde ein Vorfall vor einem Supermarkt in Wittlich. Dorthin wurden zwei Polizisten gerufen, weil ein Bekannter des Angeklagten in dessen Begleitung trotz Hausverbotes dort einkaufen wollte. Beim Eintreffen der Polizisten beleidigte er sie und wurde anschließend vor dem Supermarkt in einen Vorfall der gefährlichen Körperverletzung verwickelt. Als Polizisten ihn zu einem Alkoholtest mitnehmen wollten, leistete er Widerstand. Als er abgeführt wurde, habe er laut rumgeschrien. Ursprünglich sollte der Prozess mit drei Terminen bearbeitet werden. Neben dem 23. November wurde nun ein weiterer Termin am 30. November anberaumt.

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