Ranzenkopf: Fledermäuse verhindern Rodungsarbeiten

Koblenz/Wintrich/Morbach · Nach dem Stopp der Rodungsarbeiten am Ranzenkopf hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz nun detailliert begründet, warum es das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zurückgenommen hat. Dieses hatte einen Eilantrag des Naturschutzbundes (Nabu) abgelehnt, der verhindern will, dass in dem Gebiet ein Windpark gebaut werden soll.

Der Eilantrag des Nabu sei zulässig, so das Gericht. Es spreche Überwiegendes dafür, die Antragsbefugnis des Nabu nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz zu bejahen. Es bestünden nämlich hinreichende Anhaltspunkte für artenschutzfachliche Bedenken gegen die Fortsetzung der zugelassenen Rodungsarbeiten. Das sei insbesondere im Hinblick auf streng geschützte Fledermausarten der Fall. Das sei in den vorangegangenen Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt worden. hpl

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