Ratlos beim Thema Parkgebühr

Samstags generell frei parken und eine Verlängerung der Gratisparkdauer auf eine Stunde: Das hatte die FWG beantragt (der TV berichtete). Dem Stadtrat war das Thema zu schwierig, um es abschließend zu beraten und zu entscheiden.

Wittlich. (sos) Rein in den Stadtrat, raus aus dem Stadtrat, rein in den Ausschuss. So erging es dem Thema, das als FWG-Antrag bei den Räten auf dem Tisch lag: Soll samstags Schluss sein mit Parkgebühren auf den 210 gebührenpflichtigen Parkplätzen der Innenstadt, die immerhin sowieso von 1340 gebührenfreie Plätzen ergänzt werden? Und wäre es ergänzend eine kunden- und geschäftsfreundlichen Idee, das Gratisparken per "Brötchentaste" von derzeit einer halben Stunde auf eine Stunde zu verlängern?

Finanzielle Folgen noch ungeklärt



Das Thema war dem Stadtrat zu komplex, um es, was die neue Geschäftsordnung möglich macht, direkt zu beraten und dann darüber abzustimmen. Zumal die finanziellen Folgen ungeklärt erscheinen. 2008 hat die Stadt mit dem Parken 105 000 Euro eingenommen. 50 000 Euro davon erhält der Verein Stadtmarketing Wittlich, der aus diesen Gebühren mitfinanziert wird.

Die Stadträte waren sich unsicher, ob die Gebührensenkung für den Bürger nicht kontraproduktiv sein könne und eventuell Geschäften schade. Als Beispiel wurde die Sparda-Bank mit ihrer Laufkundschaft genannt. Für deren Kunden sei durch das bislang "nur" halbstündliche Gratisticket eher möglich, einen Kurzzeitplatz zu finden.

Angeregt wurde Folgendes: Die Stadt solle die Umsatzraten der Parkplätze überprüfen und der Stadtmarketingverein womöglich eine Umfrage bei den Einzelhändlern zum Thema machen. Auch sei zu klären, welche Folgen Einnahmeausfälle hätten.

Mehrheiten pro Antrag nicht sicher



Für die CDU sagte Elfriede Meurer nach der ersten Debatte: "Wir von der CDU können beiden Anträgen zustimmen, aber bevor es zu weiteren Verwerfungen kommt, sollte das in den Ausschuss überwiesen werden". Den Vorschlag griff dann auch die FDP auf. Grüne und SPD betonten, dass sie Klärungsbedarf sähen, man müsse "die geamte Situation differenzierter" betrachten.

Daraufhin stellte die FWG selbst den Antrag, ihre Anträge in den Ausschuss zu verweisen, auch weil bei einer Abstimmung die Mehrheiten pro Antrag nicht mehr sicher waren.

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