Rückzugsmöglichkeit für Angehörige von Inhaftierten

Den Weg zum Gefängnis erträglicher gestalten will die "Rückenwind" genannte Initiative". Sie bietet einen Aufenthaltsraum für Partnerinnen, Eltern und Kinder und berät die Angehörigen und ist auf Spenden angewiesen.

Wittlich. (red) Zwei bis vier Mal im Monat dürfen Angehörige von Strafgefangenen ihr inhaftiertes Familienmitglied im Gefängnis besuchen. Oft reisen sie von weit her an. Um beim Besuch pünktlich sein zu können, nehmen viele Wartezeiten in Kauf. Im neuen Aufenthaltsraum der Beratungsstelle Rückenwind können sich Partnerinnen, Eltern und Kinder vor, während und nach den Besuchen im Gefängnis eine Auszeit gönnen. "Vor allem für Kinder ist der Kontakt zum Vater sehr wichtig. Kindgerechte Beschäftigung, Möglichkeiten der Betreuung während der Besuche sind gefragt", sagt Melanie Bonifas, hauptamtliche Kraft des Projektes. Die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank in Wittlich (VVR-Bank) unterstützt das Modellprojekt mit einer Spende von 1000 Euro. Die Fixkosten sind zwar für zwei Jahre gesichert, aber für Getränke, Spielsachen und ähnliches ist Rückenwind auf Spenden angewiesen. Info: www.rueckenwind-wittlich.de. Spendenkonto: SKFM Katholischer Verein für soziale Dienste, Konto: 8013770, Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank,BLZ 587 609 54, Verwendungszweck: Spende Rückenwind.

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