Infrastruktur Plattener wollen keinen FKK-Saunaklub

Platten · Der Ortsgemeinderat hat eine Bauvoranfrage für ein Etablissement abgelehnt. Jetzt entscheidet die Kreisverwaltung.

Ein idyllischer Weinort zwischen Mosel und Eifel: Die 900-Einwohner-Gemeinde Platten in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land mit Winzerhöfen und Gästezimmern sieht sich insbesondere als Urlaubsort für Familien. Daher kommt dem Ortsgemeinderat eine Bauvoranfrage für einen FKK-Saunaklub mit Spielhalle im Plattener Gewerbegebiet an der B50 eher ungelegen.

„Wollen wir das?“, fragt Ortsbürgermeisterin Dorothea Kuhnen auf der jüngsten Ortsgemeinderatssitzung. „Das passt nicht zu uns. Wir sind ein Wein- und Ferienort mit Prädikat.“ Es sei zu befürchten, sagt Kuhnen, dass dann weniger Familien mit Kindern und Jugendlichen in Platten Urlaub machen würden. Zudem entspreche solch ein Etablissement nicht den städtebaulichen Plänen, welche die Ortsgemeinde mit dem kleinen Gewerbegebiet am Ortsrand verfolge. „Es ist für Handwerksbetriebe gedacht und soll Arbeitsplätze schaffen.“

Einige der zwölf Ortsgemeinderatsmitglieder nicken zustimmend, während die Ortsbürgermeisterin ihre Bedenken äußert. Niemand im Rat argumentiert oder stimmt für die Ansiedlung eines FKK-Saunaklubs.

Doch mit diesem einstimmigen Votum des Ortsgemeinderates ist der FKK-Saunaklub mit Spielhalle noch lange nicht vom Tisch. „Der Investor könnte sich möglicherweise über unseren Beschluss hinwegsetzen“, erklärt Kuhnen, denn in einem Gewerbegebiet sei grundsätzlich jegliche Art von Gewerbe erlaubt. 

Die Entscheidung darüber, ob ein solcher Betrieb eröffnen darf, obliegt als Genehmigungsbehörde letztlich der unteren Bauaufsicht der Kreisverwaltung. Dort  kann man sich jedoch noch nicht zu dem schwebenden Verfahren äußern. Auch konkrete Angaben zum Investor und seinen Plänen will die Verwaltung nicht machen. „Sollte die Genehmigungsbehörde nach erfolgter Einzelfallprüfung zu dem Schluss kommen, dass die Zulässigkeit gegeben und somit das Einvernehmen der Ortsgemeinde rechtswidrig versagt worden ist“, erklärt der Pressesprecher Manuel Follmannn, „könnte das fehlende Einvernehmen der Gemeinde nach vorheriger Anhörung ersetzt werden.“ Damit wäre eine positive Bescheidung der Bauvoranfrage möglich, ohne dass die Ortsgemeinde ihr Einvernehmen erteilt.

Selbst wenn eine solche Vergnügungsstätte als Gewerbebetrieb eingeordnet werde, erklärt Follmann, könne es im Einzelfall unzulässig sein: „Wenn es nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widerspricht oder von ihm Belästigungen oder Störungen ausgehen könnten, die nach der Eigenart des Baugebiets selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.“ Das ist alles, was die Kreisverwaltung zu dem Projekt, das ein unbekannter Investor in der 900-Einwohner-Gemeinde umsetzen will, sagt.

Doch wer hat die Bauvoranfrage bei der Kreisverwaltung gestellt und will in dem Weinort mehrere Millionen Euro in ein Etablissement investieren, das bei den Einwohnern keinen großen Zuspruch findet? Der Trierische Volksfreund hat den Grundstückeigentümer aus Altrich, Karl-Heinz Frankiewitsch, auf den der Investor zugekommen sein soll, um Auskunft gebeten. Doch selbst Frankiewitsch, der angibt, wiederholt mit dem Investor telefoniert zu haben, kann oder will sich nicht zu dessen Identität äußern. Frankiewitsch: „Ich habe den Mann noch nie gesehen.“

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