Schießstand-Projekt Landscheid: Einwohnerversammlung im April

Landscheid · Im Verfahren um eine geplante 3,5-Millionen-Euro Investition in eine Schießanlage in Landscheid (der TV berichtete) ist im April eine Einwohnerversammlung geplant. Sie dient der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Landscheid. Die einen sind dafür, die anderen dagegen: Klar ist, die in Landscheid von der Firma Target World beabsichtigte neue Schießanlage, ist vom Spatenstich noch weit entfernt. Grund ist das übliche Verfahren. Dazu erläutert Anton Hauprich, Bauabteilungsleiter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land: "Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Projektes ist zum einen der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu ändern."
Das ist ein Bauleitplan, der in Grundzügen die Bodennutzung des Verbandsgemeindegebietes darstellt, und er sei zu ändern, "da das vorgesehene Schießzentrum sowohl von der räumlichen Ausdehnung und der konkreten Nutzung die Darstellung des jetzigen Schießstandes wesentlich übersteigt", so Hauprich weiter. Auch sei ein neuer Bebauungsplan der Ortsgemeinde Landscheid aufzustellen. Dabei geht es um den Bauleitplan, der die konkrete, parzellenscharfe und detaillierte Nutzung des betroffenen Geländes festsetzt.
Dazu gilt der Sachstand: Die zuständigen Gremien Verbandsgemeinderat Wittlich-Land (für die Flächennutzungsplanung) und Gemeinderat Landscheid (für die Bebauungsplanung) haben kürzlich die Entwürfe der Pläne beschlossen (der TV berichtete).
Die Verwaltung hat daraufhin hierzu die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit also der Bürger eingeleitet. "Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist in Form einer Einwohnerversammlung im April vorgesehen. Hieran schließt sich das Offenlageverfahren der Bauleitpläne an", sagt Anton Hauprich und erklärt dazu: "In diesen Beteiligungsverfahren haben die Behörden, die Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit die Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken vorzubringen.
Hierüber entscheidet dann das jeweils zuständige Gremium Verbandsgemeinderat und Gemeinderat." Zum Artikel "Hier gibt es keine Wildwest-Schützen" vom Mittwoch, 12. März, stellt Hauprich klar: "Es trifft also nicht zu, dass der Flächennutzungsplan wegen dem Zukauf von fünf Hektar geändert wird. Auch wird der Gemeinderat nicht beteiligt, sondern Gemeinderat (für die Bebauungsplanung) und Verbandsgemeinderat (für die Flächennutzungsplanung) sind durch die ihnen gesetzlich zustehende Planungshoheit Herr der Verfahren." sos

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