Sexueller Missbrauch in Wittlich: Zwei Jahre auf Bewährung

Wittlich/Trier · Weil er im vergangenen Herbst ein sechsjähriges Mädchen im Raum Wittlich sexuell missbraucht haben soll, musste sich ein 24-Jähriger gestern vor dem Trierer Landgericht verantworten. Die erste Große Jugendkammer verhandelte den Fall.

Ein sechsjähriges Mädchen soll im vergangenen Herbst vom Lebensgefährten seiner Mutter sexuell missbraucht worden sein. Der Fall wurde am Mittwoch von der ersten Großen Jugendkammer des Trierer Landgerichts verhandelt.

Die Anklage: Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor. Er soll sich demnach in einer Nacht im zurückliegenden September an einer Sechsjährigen vergangen haben, mit deren Mutter er eine Beziehung hat. Zum Tatzeitpunkt lebte er gemeinsam mit der Frau und deren drei Kindern aus erster Ehe, darunter das mutmaßliche Opfer, gemeinsam in deren Wohnung in der Nähe von Wittlich. Der Mann, der kurz nach der Tat festgenommen wurde, gestand nach viermonatiger Untersuchungshaft die Tat und ist seitdem auf freiem Fuß. Warum es zu dem Übergriff kam, kann er bis heute nicht erklären.

Die familiären Verhältnisse: Der heute 24-jährige Angeklagte wuchs gemeinsam mit zwei älteren Brüdern beim Vater auf, legte mit 18 Jahren den Hauptschulabschluss ab und machte anschließend eine Ausbildung, die er mit 21 abschloss. Er arbeitete in Hessen im Betrieb des Großvaters und des Vaters im Baugewerbe, bis er zu seiner Partnerin in den Raum Wittlich zog. Der Angeklagte ist wegen geringfügiger Delikte vorbestraft und gab in seiner Aussage vor der ersten Großen Jugendkammer an, in unregelmäßigen Abständen Amphetamine und Kokain konsumiert zu haben. Er lebt heute mit der Mutter des mutmaßlichen Opfers und dem gemeinsamen, sieben Wochen alten Sohn zusammen. Die drei Kinder der Frau aus erster Ehe leben beim Vater, Kontakt zur Mutter besteht nach Aussage ihres Ex-Manns, der in der gestrigen Verhandlung als Nebenkläger auftrat, nicht mehr.

Die Plädoyers: Staatsanwalt Stephane Parent forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Parent sah die Möglichkeit eines minderschweren Falls des schweren sexuellen Missbrauchs nicht gegeben, "weil das Kind zum Tatzeitpunkt noch sehr jung war". Die Nebenklage folgte in puncto Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe.

Das Urteil: Die Erste große Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Günther Köhler verurteilte den 24-Jährigen wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes im minderschweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Bewährung ist auf drei Jahre ausgesetzt. Zudem muss der Mann mehrere Auflagen erfüllen. Strafmindernd wirkte sich laut Köhler unter anderem aus, dass der Angeklagte die Tat gestanden hat und so dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart blieb. Zudem sei er bisher nur bei Bagatelldelikten aufgefallen und habe eine günstige Sozial- und Kriminalprognose, weil er in gefestigten Verhältnissen lebe und eine Arbeit habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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