Sexueller Übergriff im Schlaf: Wittlicher Gericht glaubt der Frau nicht

Wittlich · Sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, möglicherweise gar Vergewaltigung: ein brisantes Thema vor Gericht, denn oftmals steht Aussage gegen Aussage. Am Amtsgericht Wittlich verhandelte gestern das Schöffengericht den Fall eines heute 27-Jährigen aus der Eifel. Er soll vor mehr als sechs Jahren seine damals 16-jährige Freundin mehrmals sexuell missbraucht haben – während sie schlief.

Sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, möglicherweise gar Vergewaltigung: ein brisantes Thema vor Gericht, denn oftmals steht Aussage gegen Aussage. Erinnert sei nur an den Fall des Wetter-Fernsehmoderators Jörg Kachelmann.
Am Amtsgericht Wittlich verhandelte gestern das Schöffengericht den Fall eines heute 27-Jährigen aus der Eifel. Er soll vor mehr als sechs Jahren seine damals 16-jährige Freundin mehrmals sexuell missbraucht haben - während sie schlief.

Nach der Vernehmung der jungen Frau und deren Mutter sowie dreier Polizeibeamter waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und schließlich das Gericht sicher, dass wegen der vielen Widersprüche und Ungereimtheiten eine Straftat nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) dem Mann nicht nachzuweisen und er in diesem Anklagepunkt freizusprechen sei.
Die Ungereimheiten: Die junge Frau behauptete, im Frühjahr/Sommer 2011, etwa ein halbes Jahr nach Beginn der Beziehung, dreimal im Schlaf von ihrem Freund, den sie im Internet kennengelernt hatte, missbraucht worden zu sein.

Er habe sie ausgezogen und sei, ohne dass sie es gemerkt habe, in sie eingedrungen. Erst als das Bett "zu ruckeln begann", sei sie wach geworden. Daraufhin habe sie ihn aufgefordert aufzuhören, er habe sie aber an Schultern und Handgelenken festgehalten und weitergemacht. Eine Kriminalbeamtin, die, nachdem der Verdacht einer möglichen Vergewaltigung im Raum stand, mit der Frau sprach, sagte: "Sie behauptete, ihr Freund sei in sie eingedrungen. Mir kam es schon etwas komisch vor, dass sie davon nicht wach wurde."

Monate nach dem angeblichen Missbrauch verloben sich beide. Die Liaison hält insgesamt knapp drei Jahre. Als sie Schluss macht - die junge Frau hat bereits eine neue Beziehung begonnen - fühlt sie sich bedroht. Sie behauptet bei der Polizei, ihr Freund werde Nacktbilder von ihr ins Internet stellen, falls sie nicht wieder zu ihm zurückkehre. Tatsächlich gibt es solche Nacktbilder und auch Aufnahmen von sexuellen Handlungen, die aber - das gibt sie zu - einvernehmlich gemacht wurden. Ebenfalls merkwürdig: Erst jetzt bei der Polizei erzählt sie von den angeblichen sexuellen Handlungen ihres Freundes, während sie schlief.

Die Aussagen der Mutter brachten das Gericht bei der Wahrheitsfindung kaum weiter. Zumal sie sich nicht mehr erinnern konnte, wie ihre Tochter ihr den angeblichen sexuellen Missbrauch schilderte. Der Freund habe ihre Tochter emotional erpresst, sagte sie aus, die Beziehung sei ein Auf und Ab gewesen mit viel Streit.

Widersprüchlich war außerdem die Aussage der Zeugin, die bei der Polizei behauptete, ihr Freund habe sie auf einer Feier mit der Hand ins Gesicht geschlagen, vor Gericht aber nur noch von einem "Schubsen gegen die Wand" sprach. Beim ersten Verhandlungstag, an dem die Zeugin und deren Mutter trotz Vorladung nicht erschienen waren, ging es auch um den Vorwurf, der Angeklagte habe rund 800 jugend- und kinderpornografische Dateien besessen. Er hatte dies zugegeben. Wegen dieser Straftat hat ihn das Schöffengericht zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.

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