Kirmes Sicherheit geht vor: Keine Durchfahrt während der Kirmes

Wittlich · Der Bereich der Säubrennerkirmes wird in diesem Jahr für den kompletten Verkehr voll gesperrt. Nur Rettungskräfte dürfen im Einsatzfall durch.

 Strassensperrungen_Saeubrennerkirmes

Strassensperrungen_Saeubrennerkirmes

Foto: TV/Lambrecht, Jana

() Anwohner, Standbetreiber und Einsatzkräfte haben in den vergangenen Jahren eine Ausnahmegenehmigung vom Durchfahrtsverbot während der Säubrennerkirmes erhalten können. Aus Sicherheitsgründen ist das ab diesem Jahr nicht mehr möglich, wie die Stadtverwaltung Wittlich mitteilt. Wegen der Vorkommnisse in den vergangenen Jahren würden, so die Stadt, vor allem Großveranstaltungen besonders gesichert. Auch für die Säubrennerkirmes müssten daher im gesamten Veranstaltungsbereich Maßnahmen ergriffen werden, die die persönliche Sicherheit der Besucher gewährleisten.

Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass sich viele Verkehrsteilnehmer, trotz bestehenden Durchfahrtverbots, nicht an die Regeln gehalten haben und dadurch Gefahrensituationen für die Kirmesbesucher enstanden seien.

Aus Sicherheitsgründen wird deshalb in diesem Jahr der gesamte Veranstaltungsbereich während der Öffnungszeiten der Kirmes für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Ordnungsbehörde, der Feuerwehr, des THW und der Rettungsdienste sind von dem Durchfahrtsverbot im Einsatzfall befreit. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit den Einsatzkräften ein entsprechendes Zufahrtskonzept entwickelt.

Folgende Straßen und Plätze sind während der Kirmes voll gesperrt:

Die Kurfürstenstraße zwischen dem Haus der Jugend und dem Kreuzungsbereich Gerberstraße, einschließlich des Viehmarktplatzes, des Kurfürstenplatzes und des Ottensteinplatzes;

Die Schloßstraße ab der Polizeiinspektion, einschließlich des Schloßplatzes, der Neustraße und des Marktplatzes bis Himmeroder Straße, Hausnummer 7;

Die Feldstraße ab dem Lieser-Domizil bis zur Säubrenner-Apotheke, einschließlich der Altstadtbrücke und dem Platz an der Lieser;

Die Trierer Straße ab dem Parkplatz Kranz-Wendel, einschließlich dem Pariser Platz, der Karrstraße und dem Schloßberg sowie alle in diesem Quartier liegenden Straßen.

Das Durchfahrtsverbot gilt jedoch nur während der Veranstaltungszeiten. Das bedeutet, dass Anwohner, Anlieger und Standbetreiber außer-
halb der Öffnungszeiten der Kirmes in den Veranstaltungsbereich hinein und heraus fahren können. Hierfür wird ein Großteil der Zufahrten jeweils außerhalb der Veranstaltung für den Ziel- und Quellverkehr geöffnet. Die Säubrennerkirmes ist vom 17. bis 20. August. Die offizielle Eröffnung ist traditionell am Kirmesfreitag um 18 Uhr (vor dem Riesenrad).

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