Süchtig nach Kinderpornos: Gericht verurteilt 52-Jährigen aus der VG Traben-Trarbach zu 6000 Euro Geldstrafe

Wittlich · Der Mann hatte mindestens 10000 Abbildungen und 500 Videos gespeichert. Dafür verurteilte das Amtsgericht Wittlich den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à 30 Euro und empfahl ihm dringend, sich einer Therapie zu unterziehen.

Es war eine Sucht. Viele Jahre lang hat sich ein 52-jähriger Mann aus einem Ort der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Unmengen von Bildern und Videos mit kinderpornografischen Inhalten aus dem Internet heruntergeladen und auf seinem PC, Laptop und auf externen Festplatten gespeichert. Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg führten zu dem Mann. Sie entdeckten ein Video mit besonders widerwärtigen Szenen, das er sich über eine Internet-Tauschbörse, ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk besorgt und damit auch weiterverbreitet hatte.
Heute saß er im Amtsgericht Wittlich auf der Anklagebank. Mindestens 10.000 Abbildungen und 500 Videos hatte der Mann gespeichert.

Meistens saß er am späten Abend oder in der Nacht, wenn seine Ehefrau bereits schlief, vor seinem Computer. Viele Jahre ging das so, bis er im April 2015 aufflog. Die Spezialisten des LKA hatten die IP-Adresse seines Computers ermittelt.

Sein Anwalt sagte: "Mein Mandant hat eigentlich keine Erklärung für das, was er gemacht hat. Letztlich ist er froh, dass er aufgeflogen ist."

Seitdem ist er sozusagen "sauber". Er geht nur noch ganz selten ins Internet, und wenn, dann nur am Laptop seiner Frau, wenn sie dabei ist. Sie hält weiterhin zu ihm. Als Hobby hat er sich das Motorradfahren zugelegt.
Seit wenigen Wochen ist der Berufskraftfahrer arbeitslos, zuvor war er lange krank - eine Zeit, die er für seine Pornosucht nutzte.

Während der Verhandlung saß er stumm neben seinem Anwalt, seine Scham war ihm anzusehen. Nur einen Satz brachte er kopfschüttelnd heraus: "Ich habe Mist gebaut."

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und die Zahlung von 1000 Euro an eine Kinderschutzeinrichtung. Außerdem müsse er sich in Therapie begeben.
Der Anwalt plädierte für eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

Richtern Silke Köhler hielt dem Angeklagten zugute, dass er voll geständig sei und sich zuvor nie hatte etwas zuschulden kommen lassen. Die Menge der kinderpornografischen Fotos und Videos sei aber schon sehr extrem. Sie verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätze à 30 Euro und empfahl ihm dringend, sich einer Therapie zu unterziehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort