Tiere Damit Seuchen keine Chance haben: Der Kreis gibt Tipps

Bernkastel-Wittlich · Jagd ist Teil der Tierseuchenbekämpfung. Tollwut und Schweinepest können gefährlich werden.

 Jäger sollen Proben von Wildschweinen entnehmen.

Jäger sollen Proben von Wildschweinen entnehmen.

Foto: dpa/Bernd Settnik

Die Kreisverwaltung gibt wichtige Hinweise zur Tierseuchenbekämpfung: Viele seuchenartig verlaufende Tierkrankheiten in den Wildbeständen können, wie die Tollwut, für den Menschen sehr gefährlich werden oder - wie die Schweinepest - zu enormen volkswirtschaftlichen Schäden führen.

In mehreren tierseuchenrechtlichen Vorschriften werden die Jäger ausdrücklich zur Mithilfe verpflichtet, entscheidend ist jedoch letztendlich das Engagement jedes Einzelnen. Nach der Tollwutverordnung müssen kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Tiere sowie die verendet aufgefundenen Füchse, Marderhunde und Waschbären auf Tollwut untersucht werden. Hierzu müssen die ganzen Tierkörper in der Decke an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Blücherstraße 34, 56073 Koblenz eingesandt werden. Das Land unterstützt die Jäger mit einer Aufwandsentschädigung von 50 Euro pro Tier. Zusätzlich müssen den Tierkörpern Begleitschreiben mit weitergehenden Angaben beigefügt werden. Diese Begleitschreiben sind beim Fachbereich Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung erhältlich oder über die Internetseite des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de unter Downloads/Tierseuchen & Tiergesundheit zu finden.

Die Schweinepest-Monitoring-Verordnung fordert die Jäger auf, Proben von Wildschweinen zur Untersuchung auf klassische und afrikanische Schweinepest zu entnehmen. Zusätzlich müssen alle Wildschweine bis zu einem Aufbruchsgewicht bis 30 Kilogramm  auf die klassische Schweinepest untersucht werden. Die Proben sind an das Landesuntersuchungsamt weiterzuleiten. Zur Vereinfachung können die Proben auch in den Probenkasten des Fleischhygieneamtes (Trichinenuntersuchungsstelle) am Zugang zum Betriebsgelände der Firma Simon-Fleisch in Wittlich eingeworfen werden. Auch die Wildschweinproben müssen Begleitschreiben haben (Bezugsquellen wie oben). Anstelle der Proben können auch ganze Tierkörper an das Landesuntersuchungsamt eingesandt werden.

Für Fragen steht der Veterinärdienst der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Telefon 06571/ 14-2353 oder E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de zur Verfügung.

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