Tödlicher Unfall auf der A1: Verfahren gegen Geisterfahrerin eröffnet

Trier/Hetzerath · Das Landgericht Trier hat die Anklage einer 61-jährigen Geisterfahrerin wegen fahrlässiger Tötung zugelassen. Beim Unfall im Oktober 2012 waren drei Menschen, darunter zwei Kinder, auf der A1 bei Hetzerath (Kreis Bernkastel-Wittlich) getötet worden. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

 Drei Menschen starben im Oktober bei einem Unfall auf der A1 bei Rivenich, der durch eine Falschfahrerin verursacht wurde. Insgesamt hat die Zahl der tödlichen Unfälle leicht zugenommen im Vergleich zum Vorjahr.

Drei Menschen starben im Oktober bei einem Unfall auf der A1 bei Rivenich, der durch eine Falschfahrerin verursacht wurde. Insgesamt hat die Zahl der tödlichen Unfälle leicht zugenommen im Vergleich zum Vorjahr.

Foto: Agentur Siko (Archivfoto)

Die Geisterfahrerin war am 15. Oktober 2012 nach einem Stopp auf einem Parkplatz in Gegenrichtung auf die Autobahn aufgefahren. Wenig später kollidierte sie mit dem entgegenkommenden Wagen eines 31-jährigen Familienvaters. Sowohl er als auch zwei seiner Kinder überlebten nicht den Zusammenstoß, die Geisterfahrerin und zwei weitere Kinder im Auto des Mannes erlitten schwere Verletzungen.

Im April 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Trier beim Amtsgericht Wittlich Anklage gegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in drei weiteren Fällen erhoben. Dieses gab den Fall an das Landgericht in Trier weiter. Es handle sich um einen Fall von besonderer Bedeutung, begründeten die Richter die Übernahme. Wann der Prozess beginnt, steht aber noch nicht fest.

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