Veranstaltungen Trinkwasserschutz: Keine Events mehr im Wittlicher Stadtpark

Wittlich · Die Tage des Wittlicher Stadtparks als Veranstaltungsfläche für Festivals, Flohmärkte und viele andere Events sind gezählt: Die Quellen im Park sollen künftig restriktiver vor Verunreinigungen geschützt werden.

 Eine von drei Wasserquellen im Wittlicher Stadtpark: Am restriktivsten sind die Verbote innerhalb der Quellbereiche, deshalb sind diese auch eingezäunt. 

Eine von drei Wasserquellen im Wittlicher Stadtpark: Am restriktivsten sind die Verbote innerhalb der Quellbereiche, deshalb sind diese auch eingezäunt. 

Foto: Klaus Kimmling/klaus kimmling

Erholung Ja, Party Nein: So lauten die neuen Richtlinien der Stadtverwaltung für die Nutzung des Wittlicher Stadtparks. Vielen Gästen der Großveranstaltungen wie des Beatville-Festivals, Wild auf Sommer und Foodtruck-Festivals oder auch des Kinderflohmarktes wird nicht entgangen sein, dass sich 2018 gegenüber den Vorjahren der Veranstaltungsort dieser Events geändert hat. Sie sind aus der grünen Kulisse des Stadtparks ins Eventum, in die Innenstadt, auf den Bungert-Festplatz oder andere Flächen umgezogen. Aber warum ist das so?

Trinkwasserschutz Hintergrund ist der Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels, des Trinkwassers. Die Stadtwerke Wittlich betreiben zur Trinkwasserversorgung sechs Tiefbrunnen. Davon liegen drei Brunnen innerhalb des Wittlicher Stadtparks  und drei Brunnen auf der gegenüberliegenden Seite der Rommelsbachstraße am „Starenberg“. In den eingezäunten Bereichen im Stadtpark wird also Trinkwasser gewonnen. „Zur Sicherung des Grundwasservorkommens ist rechtlich ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen“, erklärt Rainer Stöckicht, Pressesprecher der Stadt Wittlich.

In Abstimmung mit der Landes- und Genehmigungsbehörde SGD Nord habe die Stadt in der Vergangenheit Veranstaltungen wie  „Kunst an Hecken und Zäunen“ oder die Beach-Party mit Auflagen genehmigen können. Stöckicht: „Doch aufgrund der guten Nachfrage der Veranstaltungen im Stadtpark wurden diese jährlich im Umfang erweitert, beziehungsweise ergaben sich neue Anfragen, die in der Summe mit  dem Gebot des Grundwasserschutzes nicht mehr in Einklang zu bringen waren.“

Das 90-er und Beatville-Festival am 20. und 21. Juli sind beste Beispiele für das rasante Wachstum der Großveranstaltungen: Angefangen im Jahr 2012 mit rund 900 Besuchern erwarten die Veranstalter in diesem Jahr bis zu 4000 Gäste. Aufgrund des Trinkwasserschutzes muss das Festival an eine andere Location umziehen: die Bungert Festwiese in der Röntgenstraße.

Die Landesbehörde SGD will  Großveranstaltungen im Trinkwasserschutzgebiet künftig nicht mehr dulden. Denn für den Auf- und Abbau müssen Lastwagen und Lieferwagen, die Öl und andere das Trinkwasser verunreinigende Stoffe verlieren können, auf das Gelände fahren. Auch bei den Flohmärkten, bei denen die Händler ehemals ihre Waren mit Autos und Lieferwagen in den Stadtpark beförderten, sind der SGD und Stadtverwaltung die Bedenken mittlerweile zu groß.

Stöckicht: „Veranstaltungen, die problemlos auch an anderer Stelle, insbesondere was die benötigte Infrastruktur betrifft, durchgeführt werden können, werden leider nicht mehr genehmigt.“
Das traf auch das Food-Truck-Festival, das der Verein Stadtmarketing Wittlich eigentlich vergangenes Wochenende  zum zweiten Mal im Stadtpark veranstalten wollte. Die Veranstaltung ist wegen des Trinkwasserschutzes im Stadtpark kurzfristig abgesagt worden. „Aber auch, weil das Jugendparlament am kommenden Wochenende bei seiner Veranstaltung ‚Wild auf Sommer’ ebenfalls Food-Trucks aufbaut, was sich mit der von uns ein Wochenende zuvor geplanten  Veranstaltung gedoppelt hätte“, sagt Karsten Mathar, Geschäftsführer Stadtmarketing.  Aber auch für die Veranstaltung „Wild auf Sommer“, die ehemals im Stadtpark stattfand, heißt es: Umziehen. Sie wechselt am Samstag, 14. Juli, den Schauplatz und wird mit Musik, Cocktail- und Weinbar, einem Jugendflohmarkt sowie einem Graffiti-Workshop im Eventum ablaufen, mit Food Trucks vor der Tür. Stöckicht: „Für den Stadtpark scheiden Flohmärkte durch das intensive Befahren des Stadtparks, Food-Truck-Festivals durch den dauerhaften Aufenthalt von Fahrzeugen und den Anfall von Abwasser sowie mehrtägige Party-Veranstaltungen künftig aus.“

Ausnahmen Da aber nicht der gesamte Stadtpark in der Trinkwasserschutzzone I, sondern große Flächen außerhalb der abgezäunten Quellen im Schutzbereich II liegen, sind bestimmte Veranstaltungen weiterhin im Stadtpark möglich.  Stöckicht: „Entsprechend der jeweiligen Zone gibt es unterschiedlich Gebote und Verbote.“ Beispielsweise könne das Open-Air-Kino, bei dem Fahrzeuge nur kurzfristig zum Auf- und Abbau auf das Gelände fahren, weiterhin im Stadtpark durchgeführt werden.

 Wasserquelle im Stadtpark Wittlich Foto: Klaus Kimmling

Wasserquelle im Stadtpark Wittlich Foto: Klaus Kimmling

Foto: Klaus Kimmling/klaus kimmling

Naherholung Das Verbot mehrtägiger Partyveranstaltungen im Stadtpark, sagt Stöckicht, sei auch damit zu begründen, dass der Park in erster Linie der Bevölkerung als Naherholungsgebiet dienen solle „und diese Nutzung  nicht durch längerfristige Ab- und Aufbauphasen von Veranstaltungen eingeschränkt werden soll.“ Dort Gassi gehen und spazieren gehen können die Wittlicher also weiterhin 365 Tage im Jahr.

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