Justiz Urteil: Einbrecher bleibt auf freiem Fuß

Wittlich · Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Stefan Ehses hat sein Urteil gesprochen: Das Gericht hat einen 50-jährigen Wittlicher, der vier Einbrüche und zwei versuchte Einbrüche in Wittlich begangen hat (der TV berichtete), zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

 Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht im Oberlandesgericht auf der Richterbank.

Ein Strafgesetzbuch (StGB) steht im Oberlandesgericht auf der Richterbank.

Foto: dpa/Oliver Berg

Allerdings bleibt der Täter mit ellenlangem Vorstrafenregister weiterhin auf freiem Fuß, denn die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Grund für das verhältnismäßig milde Urteil war die günstige Sozialprognose, welche das Gericht für den Einbrecher stellen konnte. Denn der 50-Jährige hat mittlerweile wieder einen festen Job und führt nach Ansicht des Gerichts nunmehr ein geregeltes Leben.

Auch seine Suchtproblematik, weswegen der 50-Jährige laut einer Gutachterin zum Tatzeitraum zwischen 2016 und 2017 vermindert schuldfähig gewesen sein soll, hat er nach Ansicht des Gerichts mittlerweile in den Griff bekommen. Der 50-Jährige soll zum Zeitpunkt der Einbrüche in Metzgereien, Geschäfte und des versuchten Wohnungseinbruchs schwer alkohol- und medikamentenabhängig gewesen sein und zudem Amphetamine und Cannabis konsumiert haben.

Mit seinem Urteil folgte  das Gericht den Plädoyers des Rechtsanwalts Jan Salfer und des Staatsanwalts Christian Schmidt. Beide hatten die Aussetzung der Strafe zur Bewährung  gefordert.

(cmo)
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