VG-Fusion Wittlich-Land: Ein Urteil, auf das alle warten

Wittlich/Manderscheid/Koblenz · Wie könnte das Urteil des Verfassungsgerichtshofs über die Klagen der Verbandsgemeinden Wittlich-Land (alt) und der ehemaligen VG Manderscheid ausfallen und welche Konsequenzen hätte das? Der TV hat verschiedene Szenarien durchgespielt.

 Die Rechtmäßigkeit der Fusion der Verbandsgemeinden Wittlich-Land und Manderscheid ist heute vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz verhandelt worden.

Die Rechtmäßigkeit der Fusion der Verbandsgemeinden Wittlich-Land und Manderscheid ist heute vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz verhandelt worden.

Foto: Klaus Kimmling

Das Urteil schlug ein wie eine Bombe: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hatte im Juni 2015 die vom Land verfügte Zwangsfusion der Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben gestoppt. Geklagt hatte die VG Maikammer: Begründung der Richter: Maikammer sei wirtschaftlich gesund und man habe über Jahre bewiesen, dass man alleine sehr gut zurechtkomme.
Der Fall Manderscheid/Wittlich-Land ist komplizierter, denn beide Verbandsgemeinden hatten - mit unterschiedlichen Begründungen - gegen die Eingliederung der VG Manderscheid in die VG Wittlich-Land geklagt (der TV berichtete).
Weist das Gericht die Klagen ab, bleibt es dabei: Die seit dem 1. Juli 2014 bestehende, neue und um Manderscheid vergrößerte VG kann ihre Arbeit fortsetzen.
Das wäre im Sinne von Bürgermeister Dennis Junk, der schon mehrmals geäußert hat, dass sich die neue Struktur bewährt habe und beide Seiten konstruktiv zusammenarbeiten. Doch ein anderes Szenario wäre Junk lieber: Der Verfassungsgerichtshof könnte zur der Auffassung kommen, dass die Eingliederung nur dann verfassungsgemäß sei, wenn Wittlich-Land vom Land einen finanziellen Ausgleich erhielte. Zur Erinnerung: Wittlich-Land hatte argumentiert, dass die Eingliederung von Manderscheid für ihre Bürger Nachteile bringt. Wittlich-Land sei finanziell deutlich besser aufgestellt als Manderscheid. So gehe den 24 Orten bei einer Eingliederung der VG Manderscheid einiges an Geld verloren, weil die an die VG zu zahlende Umlage steige.
Was aber, wenn das Gericht die Eingliederung grundsätzlich für verfassungswidrig hält? Dann würden zunächst die VG Wittlich-Land (alt) und die VG Manderscheid wieder existieren. Wolfgang Schmitz wäre wieder Bürgermeister in Manderscheid. Oder doch nicht? Der langjährige Bürgermeister hatte nach der Eingliederung in die neue VG Wittlich-Land den Posten eines hauptamtlichen Beigeordneten übernommen, sich aber genau ein Jahr später in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lassen. Schmitz hatte seinerzeit erklärt: "Bleibe ich weiterhin im Amt, könnte das für mich finanzielle Nachteile bedeuten."
Zu dem Szenario, dass Manderscheid wieder existieren könnte, wollte sich Schmitz gegenüber dem TV jetzt nicht äußern. Er werde das Urteil und die Begründung des Gerichts abwarten.
In Wittlich-Land war Christoph Holkenbrink fast 23 Jahre Bürgermeister. Gleichzeitig mit der Eingliederung Manderscheids am 1. Juli 2014 ging Holkenbrink in den Ruhestand. Er hatte die Altersgrenze erreicht. Dass er erneut Chef einer VG Wittlich-Land (alt) wird, gilt als ausgeschlossen.
Sicher ist: Kippt der Verfassungsgerichtshof das Eingliederungsgesetz, müssten in Manderscheid und Wittlich-Land zunächst wieder neue VG-Räte gewählt werden.
Ein weiterer Aspekt: Auf die Verwaltung kämen erneut Kosten und vor allem viel Mehrarbeit zu. Die Mitarbeiter haben wegen der Zusammenführung zweier Verwaltungen bereits Überstunden geleistet. Das wäre alles umsonst gewesen und die Rückabwicklung würde erneut Geld kosten und die Mitarbeiter stark belasten.

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