Viehhalter müssen ihre Betriebsdaten melden

Bernkastel-Wittlich · Die Kreisverwaltung weist auf die Anzeige- und Meldepflicht für Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter hin, was der Abwehr von Tierseuchen dienen soll. Die Pflichten gelten unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um landwirtschaftliche Nutztierhaltung oder Hobbyhaltung handelt. Demnächst wird der Fachbereich Veterinärdienst der Kreisverwaltung überprüfen, inwieweit die Stichtagsmeldungen zum 1. Januar 2014 für Schweine, Schafe und Ziegen erfolgt sind. Infos: Fachbereich Veterinärdienst, Telefon 06571/142353 oder Veterinaeramt@Bernkastel-Wittlich.de.

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