Justiz Das Auto als Waffe: Anschlag aus Eifersucht

Trier/Salmtal · Vor dem Landgericht hat die Revision gegen einen 40-Jährigen begonnen, der 2016 auf der Autobahn bei Luxemburg ein anderes Auto gerammt hatte.

Wegen eines vorsätzlich herbeigeführten Unfalls, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung, Bedrohung und weiterer Delikte verurteilte  die Schwurgerichtskammer des  Landgerichts Trier im Juli 2017 einen damals 39-Jährigen zu vier Jahren Haft. Die Anklage hatte ursprünglich auf versuchten Totschlag gelautet. Opfer waren die getrennt in  Salmtal lebende Ehefrau des Mannes, seine zwei kleinen Töchter und ein Freund der Frau.

Gegen das Urteil legte der Mann Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der BGH hat im  Dezember 2017 einen Teil des Urteils verworfen und die Sache zurück an eine andere Kammer des Landgerichts verwiesen. Die Revisionsinstanz bemängelt, dass  die Trierer Erstinstanz den Mann unter anderem wegen versuchter Körperverletzung in drei Fällen verurteilt hatte ohne zu prüfen, dass hier ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch vorliegen könnte.

Nicht mehr Teil der Revisionsverhandlung vor der Dritten Großen Strafkammer sind eine Reihe körperlicher Attacken  und Todesdrohungen des Anklagten, die der Haupttat vorausgegangen waren. Im Fokus steht die filmreife Aktion vom 16. Oktober 2016,  auf der Autobahn bei Luxemburg. Dort hatte der Angeklagte  mit einem seitlichen Rammstoß versucht, ein anderes Fahrzeug mit seinem Wagen  von der Fahrbahn zu drängen. Das Auto der Bedrängten blieb auf der Fahrbahn, sein eigener Wagen geriet ins Schleudern und überschlug sich in der Böschung.

Trotz leichter Verletzungen – so das Ergebnis des ersten Prozesses – griff der Mann anschließend den Freund der Frau mit den Fäusten an. Auch Fußtritte gegen den Kopf soll es gegeben haben. Der Anschlag aus Eifersucht galt  in erster Linie dem Fahrer, dem Freund seiner Frau. Mit im Wagen saßen allerdings auch die Frau selbst und die  gemeinsamen Töchter, zehn und elf Jahre alt (der TV berichtete).

Allerdings, so die Erkenntnis aus dem technischen Gutachten, hatte der Angeklagte das Auto des Rivalen nur einmal und nicht viermal gerammt. Und das „nur“, um ihn aus der Bahn zu drängen – ohne Tötungsabsicht, zumal seine kleinen Töchter mit in dem „gegnerischen“ Wagen saßen.

Im Verfahren 2017 hatte der Angeklagte die vorangegangenen Drohungen und Körperverletzungsdelikte in der Salmtaler Wohnung der Frau eingeräumt. Wegen seiner gewalttätigen Auftritte lebte er auf behördliche Anordnung in Manderscheid und hätte sich der Frau auf maximal 150 Meter nähern dürfen. Dennoch war die Polizei Wittlich „Dauergast“ in Salmtal.

Zum großen Finalauftritt auf der luxemburgischen Autobahn wollte sich der Angeklagte im ersten Prozess 2017 nicht äußern. Anders ist es  nun in der Neuauflage des Verfahrens, wo er das Geschehen als bedauerlichen Unfall darstellt.  Die Schuld gibt er einer  defekten  Hinterachse seines Citroën, durch die der Wagen unkontrolliert ausgebrochen sei, während er dem anderen Auto folgte, das vom Freund seiner Frau gesteuert wurde. Er habe das Auto  mit seinen zwei Kindern im Fond zufällig am Autobahnzubringer Salmrohr gesehen. „Ich wusste, dass sie meine Schwiegermutter vom Fernbus in Luxemburg abholen wollten. Da bin ich ihnen nachgefahren habe auch mit meiner Frau telefoniert. Die war einverstanden“, sagt der Angeklagte. Als er dann seinen Kindern im Auto voraus Kusshändchen habe zuwerfen wollen, sei sein Wagen  bei etwa 80 Stundenkilometern plötzlich außer Kontrolle geraten und gegen das andere Auto gestoßen.

Völlig gegenteilig klingt die Version seiner Frau und ihres Freundes. Er habe sie regelrecht verfolgt, sie dreimal angerufen, zum Anhalten aufgefordert und schließlich dreimal zum seitlichen Rammstoß angesetzt.

Die Verhandlung wird am 26. März, 9 Uhr, fortgesetzt.

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