Verhandlung Prozess vor dem Trierer Landgericht - Vorwurf: Brutale Gewalt gegen Ehefrau

Trier · Das Landgericht Trier verhandelt eine mutmaßliche Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung. 45-Jähriger sitzt in U-Haft.

 Der 45-jährige Automechaniker auf der Anklagebank stammt aus Syrien und war 2015 mit seiner Familie vor den Bürgerkriegswirren  über die Türkei nach Deutschland geflohen. Dort wurde der Landkreis Bernkastel-Wittlich für das Paar mit zwei Kindern (sechs und elf) zur vorläufigen Endstation. In ihrem neuen Wohnort  waren  die beiden schon nach kurzer Zeit einigermaßen gut angekommen: Der durchtrainiert wirkende Hobbyfußballer spielte  in der AH-Mannschaft des örtlichen Clubs, in seinem Job bei einer Autofirma scheiterte er allerdings. Seine Ehefrau arbeitet in Teilzeit. Doch die innere Ruhe wollte sich nach etwas mehr als einem Jahr in Deutschland wohl nicht einstellen, denn der 45-Jährige soll zum Gewalttäter gegen seine Frau geworden sein. Als sie sich von ihm trennen wollte und auf Scheidung bestand, muss es zur Eskalation gekommen sein.

Staatsanwalt Christian Hartwig fasst das gestern in seiner Anklageschrift vor der Dritten Großen Strafkammer am Landgericht Trier so zusammen: Zwischen dem 14. und 15. Mai 2017 soll der Angeklagte seine mittlerweile getrennt lebende Frau ins Gesicht und auf den Oberkörper geschlagen haben. Dreimal habe er zudem mit einem Gürtel auf ihren entkleideten Oberkörper eingeschlagen und sie anschließend gegen ihren Willen zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Anschließend soll er gedroht haben, sie und die Kinder umzubringen, falls sie ihn anzeige und er später wieder aus dem Gefängnis komme. Im Juni 2017 habe der Angeklagte nochmals versucht, die Frau zu vergewaltigen. Dies sei aber an ihrer heftigen Gegenwehr gescheitert. Danach ging sie zur Polizei und die Ermittlungen begannen.

Der Angeklagte erhielt vom Amtsgericht Wittlich zunächst eine Kontaktsperre und durfte sich ihr nicht mehr nähern. Der Mann hielt sich mehrfach nicht daran – seit Februar 2018 sitzt er in Untersuchungshaft.

Zu den Vorwürfen werde er sich nicht äußern, lässt der  45-Jährige über seine Verteidigerin Anja Hartkorn ausrichten. Über seine  Person und seine Vorgeschichte spricht er  indessen weitschweifend. Zur Flucht habe er sich erst spät entschlossen, als  „mich das Regime gesucht hat“, erklärt er.  Zuvor sei er nach einem  Raketentreffer auf seine einst gutgehende Autowerkstatt einem „Komitee“ beigetreten, um den Islamischen Saat (IS) aus der Stadt zu halten. Der Angeklagte: „Ich bin strenggläubiger Moslem – und die vom IS sind keine Moslems.“

Seine genaue Rolle bis 2014 im Kriegsgeschehen bleibt undurchsichtig.  Die (Noch-)Ehefrau wird später von „so etwas wie einer teilmilitärischen Mitwirkung“ sprechen. Sie wollte schon früher weg aus Syrien – wegen der ständigen Angst vor den Raketen und dem IS.  Das  Verhalten des Mannes  ihr gegenüber scheint in der Heimat noch dem dort üblichen Standard entsprochen zu haben, wonach der Mann allein das Sagen hat und die Frau gehorcht. Eine Heirat aus Liebe sei das nicht gewesen, mehr eine Verständigung zwischen den beiden Familien. „Das ist bei uns so üblich“, erklären beide unabhängig voneinander im Lauf der Gerichtsverhandlung.

Die Vernehmung als „geschädigte  Zeugin“ wird dann für die Frau sichtlich zur Qual. Beistand leistet ihre Nebenklagevertreterin Ruth Streit-Stifano. Es ist eine monatelange Leidensgeschichte, mit Auszug ins Frauenhaus und  einem Verfahren vor dem Familiengericht, bei dem er das Sorgerecht für die zwei Kinder erhielt. „Wieso diese Entscheidung?“, fragt der Vorsitzende Richter Armin Hardt.

Antwort: „Weil er mich vor Gericht als schlechte und gewalttätige Mutter dargestellt hatte, aber ich konnte mich nicht dagegen wehren.“ Außerdem hätten die beiden Jungs erklärt, dass sie gerne bei ihrem Vater seien.“ Erst seit seiner Haft seien  die Kinder wieder bei ihr, erklärt das mutmaßliche Opfer.

Dann schildert die Zeugin die beiden brutalen Übergriffe – und da müssen nach deutschem Prozessrecht auch die Details genannt werden. Das fällt der Frau sichtlich schwer, doch sie hält durch und es klingt glaubhaft. Und sie  prangert das Weltbild muslimischer Männer an: „Es kann nicht Gottes Wille sein, dass sich die Frau total unterordnen muss. Aber die Männer nutzen ihre Religion zum Machtmissbrauch über die Frauen.“ In Syrien seien ihr ja noch gewisse Freiheiten gewährt worden, aber hier unter den fremden Bedingungen habe er sein Unterdrückungssystem immer enger gezogen. Die Verhandlung wird am Mittwoch, 15. August, 9 Uhr fortgesetzt.

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